Am 1. Janaur 2023 trat eine umfassende Reform des bereits seit 1992 bestehenden Betreuungsrechts in Kraft. Von dieser Reform betroffen sind behinderte, kranke und alte Menschen, für die das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt hat und die Personen, die das Amt der Betreuung übernommen haben. Paragraphen wurden neu strukturiert, deutlichere und verständlichere Formulierungen gewählt, aber auch neue Regelungen getroffen. Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine haben zusätzliche Aufgaben erhalten und auch für Betreuer gibt es Veränderungen. Der Gesetzgeber möchte mit der Gesetzesänderung das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen betreuten Personen stärken und eine höhere Qualität in der Betreuungsarbeit erreichen.
Der Betreuungsverein des SkF Warburg möchte sich gerne mit ehrenamtlichen Betreuer/innen und Interessierte über die bereits gemachten Erfahrungen mit der Reform austauschen am Mittwoch, dem 14. Mai, um 18.30 Uhr im großen Pfarrsaal in Brakel, Klosterstraße 9.
Dipl.-Rechtspfleger Volker Bertram erläutert, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Reform verfolgt, was genau sich verändert hat, welche Auswirkungen dies konkret auf die Tätigkeit der ehrenamtlichen Betreuer hat und wo Unterstützung zu finden ist. Was bedeutet die Streichung des Begriffs „Wohl“ aus dem Gesetzestext? Was ist mit den Wünschen des Betreuten gemeint, und gibt es Grenzen? Was heißt „Unterstützung vor Vertretung“ oder „unterstützte Entscheidungsfindung“? Welche Rolle spielt die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, ihre persönlichen und praktischen Fragen zum Thema zu stellen.
Um besser planen zu können, bittet der SkF um Anmeldung bis zum 10. Mai unter Tel. 05641/747828-0 oder per E-Mail an betreuung@skf-warburg.de.