Der Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen in der Erfurter Dopingaffäre wird sich noch einige Wochen hinziehen.

Erfurt: Staatsanwaltschaft benötigt noch Wochen

Köln (SID) - Der Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen in der Erfurter Dopingaffäre wird sich noch einige Wochen hinziehen. Laut Oberstaatsanwalt Michael Lehmann stehen im Streit um das UV-bestrahlte Blut von 30 Athleten eine Stellungnahme vom Verteidiger des belasteten Mediziners Andreas Franke (Erfurt) und ein Gutachten aus, das die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Auftrag gegeben hat.

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Fall Erfurt: Staatsanwaltschaft benötigt noch Zeit © SID

"Das kann noch Wochen dauern. Wenn beides vorliegt und sich keine weiteren Fragen ergeben, die alles verzögern, werden wir dann das Verfahren zum Abschluss bringen", sagte Lehmann dem Sport-Informations-Dienst (SID).

Für die Gesamtbewertung würden natürlich auch die Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA und der NADA herangezogen, "aber wir bilden uns auch unsere eigene Meinung."

Lehmann war erstaunt über die Kritik von Clemens Prokop, "vor allem, weil er selbst einmal Staatsanwalt war und wissen müsste, zu welchen Verzögerungen es da manchmal kommt." Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hatte nach Akteneinsicht erklärt: "Die Art und Weise, wie in Erfurt Ermittlungen betrieben werden, sind nicht zufriedenstellend. Das ist für mich nicht nachvollziehbar und ein Trauerspiel, das sich nicht wiederholen sollte." Nach seiner Überzeugung handelt es sich "schlichtweg um Doping und sollte in Erfurt auch so behandelt werden", so Prokop.

Bereits im April 2011 hatten die Ermittler Razzien in der Praxis des verdächtigen Arztes sowie am Olympiastützpunkt Erfurt durchgeführt und dabei auch Computerdateien gesichert. Die Leitung des Olympiastützpunktes hatte Andreas Franke daraufhin mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Gesichert wurden Namen von 30 Athleten, darunter fünf nicht hochkarätige Leichtathleten. Laut WADA ist inzwischen klar, dass Frankes Behandlungen vor dem 1. Januar 2011 nicht verboten waren. Kritiker interpretieren die WADA-Regeln anders und sehen eine nicht zulässige Kehrtwende in der Auffassung der Agentur.

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