Hintergrund: Implantologen


(dbp/spo) - Implantate setzen darf grundsätzlich jeder Zahnarzt. Trotzdem rät die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) Patienten, sich an einen ausgebildeten Spezialisten zu wenden – vor allem dann, wenn es sich um kompliziertere Eingriffe wie etwa im Frontzahnbereich handelt.

In der Implantologie gibt es allerdings mehrere Weiterbildungszertifikate. Sie werden nicht nach einheitlichen Kriterien vergeben. Bei einigen Anbietern sind sie nach Wochenendseminaren erhältlich, bei anderen erst nach kompletten Aufbaustudiengängen und Curricula über mehrere Jahre. Auch der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist nicht bundesweit vergleichbar. Er wird sowohl von Fachgesellschaften wie der DGI, als auch von den Landeszahnärztekammern vergeben, die die Kriterien dafür wiederum unterschiedlich festlegen.
Eine Orientierungshilfe in Sachen Qualität sind die Curricula und Studiengänge der großen Fachgesellschaften (zum Beispiel der „Master of Science in Oral Implantology“). Dazu gehören die DGI, DGMKG (Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) oder DGZI (Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie), die sich zusammengeschlossen haben, um einheitliche medizinische Maßstäbe zu entwickeln.
In der Praxis zählt zudem die Erfahrung: Patienten können ihren Zahnarzt fragen, wie viele Implantate er im Jahr etwa setzt. Für den von der DGI verliehenen Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie müssen mindestens 200 Implantate pro Jahr nachgewiesen werden.

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