Thüringen (FDP Fraktion Thüringen) - „Mehr Redlichkeit in der Debatte zum Meldegesetz“, fordert der Thüringer FDP-Innenexperte Dirk Bergner. „Ich mache gar keinen Hehl daraus, dass ich mit den Änderungen aus dem Innenausschuss des Bundestags nicht zufrieden bin“, so Bergner. Doch sei es bei aller berechtigten Kritik daran unredlich, so zu tun, als sei das bisherige Thüringer Meldegesetz „das Gelbe vom Ei“.
Bereits jetzt finde eine schwunghafte Abfrage von Meldedaten statt, und die Möglichkeiten zum Widerspruch seien aus Sicht des Liberalen nicht nur viel zu unübersichtlich und zu kompliziert, sondern vor allem auch viel zu eingeschränkt. Insofern wundere er sich über die Aussage des Thüringer Datenschutzbeauftragten, mit dieser Regelung „leben zu können“.
Der 47-Jährige hinterfragt die Praktikabilität geltenden Rechts: „Wer weiß schon, dass einmal im Jahr öffentlich beispielsweise über die Möglichkeit informiert werden muss, wie in welchen Fällen Widerspruch eingelegt werden kann, und wer hat das im Zweifelsfall tatsächlich gelesen?“ Es könne folgerichtig nicht darum gehen, alten, unzureichenden Regeln hinterherzuweinen, sondern es gelte, das neue bundesweite Gesetz von seinen Geburtswehen und Mängeln zu befreien und auf den Weg zu bringen. „Abgesehen davon, dass niemand verstehen kann, warum in Sachsen-Anhalt ein anderes Melderecht gelten soll als in Thüringen oder Bayern, ist ein bundesweit einheitliches Gesetz seit der Föderalismusreform längst beschlossene Sache“, erklärt Bergner.
Jetzt die Blockade des Bundesgesetzes zu fordern, gehe völlig an der Sache vorbei und zementiere längst überholtes Landesrecht. „Vielmehr geht es darum, das Thema nicht parteipolitisch zu missbrauchen, sondern im Bundesrat gemeinsam für die notwendigen Änderungen zu sorgen“, fordert der Landtagsabgeordnete. Der ursprüngliche Regierungsentwurf sei da bereits weiter gewesen, als das, was den Bundestagsinnenausschuss verlassen habe. „Und diese Webfehler im Bundesrat wieder rauszubekommen, ist nur eine Frage des guten Willens.“ Deswegen hat seine Fraktion im Juliplenum des Thüringer Landtags einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat für ein bundeseinheitliches Melderecht einzusetzen unter der Voraussetzung, dass Datenschutzbelange gestärkt werden und die Betroffenen einen Rechtsanspruch darauf erhalten, ihre Daten sperren zu lassen. „Dann trennt sich die Spreu vom Weizen, und wir werden sehen, wer das Thema für Radau missbrauchen und wer was in der Sache erreichen will“, so Bergner abschließend.
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