Wie werde ich heute mein eigener Chef

Beschäftigung hat Vorrang

Suhl/Sonneberg (BA/rl) - „Trotz guter Vermittlungsmöglichkeiten beabsichtigen Arbeitnehmer oft, die Arbeitslosigkeit durch Gründung einer eigener Existenz zu beenden“, kommentiert Eckhard Lochner, Geschäftsführer Operativ, die neuen Regelungen im Sozialgesetzbuch III rund um den Existenzgründungszuschuss.

Seit dem 28. Dezember 2011 haben sich die Zugangsvoraussetzungen stark verändert. Wer arbeitslos wird und sich selbständig machen will, sollte dies bereits beim ersten Gespräch mit seinem Arbeitsvermittler in der Agentur für Arbeit besprechen. „Es muss für noch mindestens 150 Tage ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld  I bestehen, doch diese formale Voraussetzung allein reicht für eine Bewilligung nicht aus“, so Lochner.
 
In der Vergangenheit war die Existenzgründungsförderung ein alternativer Weg aus der Arbeitslosigkeit. „Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten 10 Jahren gewaltig verändert“, betont Lochner. Nach dem Willen des Gesetzgebers darf die Agentur für Arbeit nun nur noch die arbeitslosen Arbeitnehmer mit Gründungszuschuss fördern, die nicht in absehbarer Zeit in Arbeit vermittelt werden können. „das hat nichts mit einer Sparpolitik zu tun“, hinterleuchtet der Geschäftsführer, „das Budget steht nach wie vor zur Verfügung.“ Erklärtes  Ziel ist die anhängige Beschäftigung. Wer gute Vermittlungschancen hat, wird auch vorrangig vermittelt um durch sozialversichungspflichtige Beschäftigung ein geregeltes Einkommen zu haben“. Der Südthüringer Arbeitsmarkt bietet derzeit 2.891offene Stellen, die es zu besetzten gilt.
 
Sind die Vermittlungsmöglichkeiten nicht aussichtsreich, liegen aber ausreichende  Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit vor, und ist die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachgewiesen, dann kann gefördert werden. „In der 15 Monate andauernden Förderzeit erhält der Gründer sechs Monate das Arbeitslosengeld  plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale. Danach  kann bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit diese Pauschale für weitere neun Monate gezahlt werden“, so Lochner.
 
„Natürlich kann jeder für sich  entscheiden, ob er in die Selbstständigkeit geht“, erklärt Lochner. Dann beginnt aber das unternehmerische Risiko gegebenenfalls ohne Zuschuss der Arbeitsagentur.
 
In Südthüringen gab es 2002 nur 975, dann unter der „Ich –AG“ 2003 schon 1.664 geförderte Existenzgründungen. 2010 waren es dagegen 1.295 und 2011 nur noch 1.187.  Ein nicht unerheblicher Teil machte sich in den letzten Monaten 2011 mit Hilfe der Pflichtleistung selbstständig. „Es ist weniger ein Boom als in anderen Regionen“, so Lochner, „Südthüringens guter Arbeitsmarkt bietet viele Chancen für versicherungspflichtige Beschäftigung.“
 
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss sind unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.

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