(News-Reporter.NET/Wolfgang Büser) - Es sei lebensfern, dass sich ein Hund aus einem Gartenteich, in dem rund 40 Kois (eine besonders teure Zuchtform des Karpfens) schwimmen, ausgerechnet die drei Exemplare mit dem höchsten Marktwert „angelt“ und tötet.
Vor gefräßigen Hunden dürften die Fische im Gartenteich ziemlich sicher sein.
© Foto: News-Reporter.NETMit dieser Begründung wies das Landgericht Coburg die Klage des angeblichen Eigentümers von drei Kois (die einen Wert von insgesamt 17.000 € haben sollten) ab. Der Fisch-Fan lag mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung einer Hundebesitzerin im Streit. Da weder Kadaver der Fische zu finden waren noch sich der vom Teichbesitzer angegebene Fischverkäufer an den Verkauf erinnern konnte, ging das Gericht davon aus, dass es sich bei dem Fall um versuchten Versicherungsbetrug gehandelt hat. Es wies die Schadenersatzklage gegen die Versicherung komplett ab. (AZ: 23 O 849/06).
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