Meiningen (Bürgerhilfe) - Ein Bürger aus Erfurt beschwerte sich wiederholt gegen die teilweisen viel zu langen Bearbeitungszeiten mit einer Rüge bei der leitenden Oberstaatsanwältin. In einem Verfahren wegen § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt vom Dezember 2010 wird noch immer ermittelt.
In Strafanträge aus Juli 2011 sind noch nicht mal Aktenzeichen Vergeben. Doch nun ist es beschlossen:
Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hatte seit Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland beanstandet. Erstmals verurteilte der Gerichtshof Deutschlands durch den EGMR im Jahr 2006. Da der Rechtsschutz in der Bundesrepublik trotz zahlreicher weiterer Urteile nicht verbessert wurde, hatte der EGMR ein sogenanntes "Piloturteil" gegen Deutschland erlassen und eine Frist bis Dezember 2011 zur Schließung der Rechtsschutzlücke gesetzt.
Wer zu lange auf Gerichtsentscheidungen wartet, soll künftig per Gesetz pauschal
1200 Euro pro Jahr Verzögerung bekommen.
Das Geld ist zum einen als Schmerzensgeld für strapazierte Nerven gedacht. Zum anderen soll es für die Fälle entschädigen, dass während einer überlangen Verfahrensdauer der Prozessgegner insolvent geht.
Daher wird dieser Bürger nun sein Recht auf Schmerzensgeld geltend machen.
3 Kommentare