Eisenach (sj) - Mancher Garten- und Grundstücksbesitzer entsorgt seinen Grünschnitt und andere Pflanzenabfälle einfach im Wald. Aus Unkenntnis?
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Gartenabfälle laut Verordnung nur auf dem Grundstück entsorgt werden dürfen, auf dem sie anfallen. Das Entsorgen von Abfall - dazu gehören auch Pflanzenabfälle - außerhalb zugelassener Entsorgungsanlagen ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann je nach Einzelfall mit einem Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Gartenabfälle gehören entweder auf den Kompost, in das entsprechende Behältnis des örtlichen Entsorgers oder können bei der Grünabfallsammelstelle abgegeben werden. Durch im Wald abgeladene Grünabfälle aus Gärten verbreitet sich auch eine Vielzahl nicht heimischer Pflanzenarten. Einige dieser Arten stellen eine Gefahr für die heimische Natur dar, weil sie die einheimische Pflanzenwelt verdrängen. Solche Arten, wie zum Beispiel Schlitzblättriger Sonnenhut, Japan-Knöterich, Sachalin-Knöterich, Kanadische Goldrute oder Drüsiges Springkraut, bilden großflächige und dichte Pflanzenteppiche, unter denen nichts anderes mehr wachsen kann. Die verrottenden Abfälle sorgen außerdem für eine Nährstoffüberfrachtung der Böden, die die Wachstumsbedingungen der Vegetation verändern und die Gewässer verunreinigen. Aber auch die Abfälle heimischer Pflanzen (unter anderem Gras) können im Wald erhebliche Folgen haben. Durch die verdämmende Wirkung kann keine Naturverjüngung aufkommen. Das bedeutet, dass im Ökosystem Wald für viel Geld künstlich immer wieder nachgepflanzt werden muss.
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