Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket können noch rückwirkend gestellt werden

Eltern müssen jetzt handeln

Arnstadt (ke) - Mit 2454 Anträgen für bedürftige Kinder und Jugendliche wurden im Ilm-Kreis bisher nur für etwa 35 Prozent der potenziell leistungsberechtigten ein Antrag auf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepakets gestellt. Damit läge man im bundesdeutschen Durchschnitt, so Wolfgang Habermann, Sozialamtsleiter im Ilm-Kreis.

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch außerschulische Lernförderung über das Bildungspaket gefördert werden.

© Dieter Schütz/pixelio

Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass Eltern jetzt schnell handeln müssen, um Leistungen noch rückwirkend beantragen zu können. „Der Bundesgesetzgeber hat die Frist, innerhalb derer es möglich ist, die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Rückwirkung zum 1. Januar 2011 zu beantragen, bis 30. Juni 2011 verlängert“, teilt das Sozialamt mit. Dies betrifft neben Kindern von Hartz-IV-Empfängern auch Familien, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten oder Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag oder Wohngeld haben. Für diese Kinder können Beihilfen für Schul- oder Kindergartenausflüge, Schülerbeförderung, allgemeinen Schulbedarf, außerschulische Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagessenversorgung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden.

Zuständig für die Ausgabe, Annahme und Bearbeitung der Anträge sind das Jobcenter (Hartz-IV) oder das Sozialamt (SGB XII, Bundeskindergeldgesetz) des Ilm-Kreises.

Anträge und weitere Informationen finden Eltern auch im Internet unter http://www.ilm-kreis.de/Sozialamt/Leistungen zur Bildung & Teilhabe.

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