Erfurt (lm) - Über den Sinn oder Unsinn der Einführung des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, wird derzeit bundesweit diskutiert. Im Thüringer Landtag wurde eine Studie zum Thüringer Landeserziehungsgeld vorgestellt, das bereits 2006 als eine Form des Betreuungsgeldes eingeführt wurde.
Die Studie „Taxing Childcare: Effects on Family Labor Supply and Children“ (Gathmann und Saß, 2012) untersuchte, wie sich das Thüringer Betreuungsgeld auf die Wahl der Kinderbetreuung, die Frauenerwerbstätigkeit, andere Familienmitglieder und einzelne geistige und soziale Fähigkeiten der Kinder ausgewirkt hat.
Mit der Einführung des Landeserziehungsgeldes in Thüringen 2006 sei der Anteil 2- jähriger, die in Kindertagesstätten betreut werden, um 15 Prozent zurück gegangen, so Dr. Saß in seiner Präsentation. Im Vergleich zu den Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik ist dies allerdings so nicht zu bestätigen. „Die Kinder profitieren in ihrer geistigen und sozialen Entwicklung, im besonderen in ihren Alltagsfähigkeiten, nicht von der Betreuung zu Hause, es konnte kein positiver Effekt anhand der erhobenen Daten festgestellt werden“, erläuterte Saß die Ergebnisse.
Die Thüringer SPD-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Haltung gestärkt, das Betreuungsgeld zu verhindern und das Landeserziehungsgeld in Thüringen abzuschaffen. „Wir halten weder was vom Betreuungsgeld, noch vom Erziehungsgeld“, sagte die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Birgit Pelke, bestimmt. Man bekäme auch kein Geld wenn man nicht ins öffentliche Schwimmbad geht weil man zu Hause einen Pool hat, erklärte sie beispielhaft.
Es werden aber auch kritische Stimmen laut, die die Tragfähigkeit der Studie aufgrund eingegrenzter Daten bezweifeln. „Es schadet der Familienpolitik in diesem Land, wenn der Staat lediglich die außerhäusliche Betreuung fördert und Eltern, die sich anders entscheiden, diskreditiert würden. Das hat mit Freiheit und Verantwortung nichts zu tun. Zielführender ist eine Erhöhung des Betreuungsgeldes auf 300 Euro, um die vorhandene Gerechtigkeitslücke weiter zu schließen und die Leistung von Eltern anzuerkennen“, kommentierte Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken.
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