Verkaufsaktionen im Führjahr

5. Frühlingsbasar in Regierungsviertel - Rotunde

Erfurt (dp) - Zweimal im Jahr bieten die Arbeits- und Bildungsbetriebe der Thüringer Justizvollzugseinrichtungen zusammen mit den im Vollzug tätigen Bildungsträgern ihre Waren öffentlich an.

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Dekorationsartikel aus Holz wie Figuren, Schalen, Hocker, Schlüsselanhänger, Gartendeko, auch  Keramik wie Beetstecker, Schalen, Peddigrohr und Körbchen waren im Angebot.

© Foto: dp

Justizminister Holger Poppenhäger lud alle Interessierten zum diesjährigen Frühlingsbasar ein: „Die Verkaufsaktionen im Führjahr und in der Adventszeit sind zum einen Ausdruck unseres gut funktionierenden und umfassenden vollzuglichen Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsangebots in Thüringen und zum anderen unseres  Behandlungsvollzuges als bestem Rezept, das Vollzugsziel der straffreien Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erreichen“ so der Minister. Gartenfreunde konnten in diesem Jahr Balkonpflanzen wie Geranien, Petunien, Fuchsien, aber auch Beet- und Sommerpflanzen wie Männertreu und Biedens erwerben. Auch Einpflanzungen im Schmuckkörbchen,  Vogelvillen, Nistkästen und Futterhäuschen, Dekorationsartikel aus Holz wie Figuren, Schalen, Hocker, Schlüsselanhänger, Gartendeko, auch  Keramik wie Beetstecker, Schalen, Peddigrohr und Körbchen waren im Angebot.

Die Aktion verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Das vollzugliche Arbeits- und Bildungswesen präsentiert sich der Öffentlichkeit. Die Beschäftigungssituation der Gefangenen in den Thüringer Vollzugseinrichtungen wird dadurch verbessert und die Aktionen tragen zum wirtschaftlichen Umgang mit Landeshaushaltsgeldern und Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei. Der Frühjahrsbasar im letzten Jahr erzielte so einen Erlös von rund 2.200 Euro. Von dem Geld werden wieder neue Materialien für die arbeitstherapeutischen Werkstätten angeschafft. Justizminister Poppenhäger ist es in diesem Zusammenhang nach verschiedenen Kommentaren und Leserbriefen in Blogs und Thüringer Tageszeitungen wichtig, darauf hinzuweisen, dass es im Justizvollzug gemäß § 41 des Strafvollzugsgesetzbuches nicht nur eine Arbeitspflicht für Gefangene gibt.

Thüringen verfügt sogar über eine außerordentlich hohe Arbeitsquote von rund 65 Prozent (bezogen auf alle Gefangenen, u. a. auch Untersuchungshaftgefangene) und kann daher jedem arbeitsfähigen Gefangenen einen Arbeitsplatz anbieten. Damit werden vorhandene berufliche Fertigkeiten erhalten oder neue berufliche Qualifikationen erworben und nach Haftende die Integration in das Erwerbsleben erleichtert. Dies ermöglichen Eigenbetriebe oder Unternehmerbetriebe in den sechs Thüringer Justizvollzugsanstalten und qualifiziertes Fachpersonal, das die Gefangenen anleitet. Dazu gehören in der JVA Hohenleuben, JVA Tonna,  JVA Untermaßfeld und JVA Suhl-Goldlauter.

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