Gemeinsame Richtlinie soll für bessere Abstimmung sorgen

Justizminister und Staatsanwaltschaft werteten Schäfer-Bericht aus

Erfurt (dp) – Es war alles andere als ein Ruhmesblatt für die Thüringer Behörden als der Schäfer-Bericht auf dem Tisch lag.

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Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold (links) und Justizminister Holger Poppenhäger bei der Pressekonferenz.

© Foto: dp

Der Namensgeber ist Dr. Gerhard Schäfer, ehemaliger Bundesrichter und Vorsitzender der unabhängigen Kommission, die die Taten des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) untersucht. Dabei traten auch die Schwächen bei den Ermittlungen der Behörden zutage. Es wurde parallel vom Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt (LKA), der Staatsanwaltschaft und der Polizei untersucht und jeder behielt seine Ergebnisse schön für sich – besonders der Verfassungsschutz. Nachdem die Schäfer-Kommission nun die Schwächen aufdeckte, hat Justizminister Holger Poppenhäger den Bericht mit der Generalstaatsanwaltschaft ausgewertet und Schlussfolgerungen bekanntgegeben. Besonders dem Verfassungsschutz warf die Kommission ein gravierendes Versagen vor.

So gab es beispielsweise eine mangelhafte Kooperation unter den Ermittlungsbehörden. Justizminister Poppenhäger hat sich mit seinen vier Leidenden Oberstaatsanwälten aus Gera, Erfurt, Mühlhausen und Meiningen dazu beraten. Zunächst stellte er klar, dass man der Staatsanwaltschaft keine Strafvereitelung im Amt vorwerfen könne, weil die Kette Verfassungsschutz, Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft in dem Falle nicht so funktioniert habe, wie es hätte sein müssen.  Auch sei die Telefonüberwachung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt notwendig geworden. Vorher habe es keine Gründe dafür gegeben. Die Tatsache, dass nach dem Auffinden einer Bombe in Jena erst einen Tag später ein Haftbefehl gegen ein Mitglied des Nazi-Trios erlassen wurde, begründete der Justizminister mit „vertretungsbedingten Umständen“.

Die Ermittlungen hat offensichtlich jede Behörde für sich geführt, Absprachen untereinander gab es nicht oder kaum. Mit dem Verfassungsschutz sowieso nicht, aber auch nicht zwischen Staatsanwaltschaft und LKA. Die Konsequenz wird sein, dass es eine neue Richtlinie über die Zusammenarbeit geben wird. Aber auch dazu, dass die Behörden, die ermitteln, auch die notwendigen Akten einsehen können und nicht mit einem verfassungsschutzmäßigen „top secret“ leben müssen. Dazu gehört auch, dass die ermittelnden Staatsanwälte umgehend auch die Akten der Zielfahnder einsehen können und die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft mit der Polizei intensiviert wird. In dieser Richtlinie soll auch geklärt werden, dass bei schweren Straftaten die Informationen weitergegeben und Informationsdefizite auf ein Minimum beschränkt bzw. ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit und Akteneinsicht bei den Zielfahndern – und da hat Thüringen gute Leute.

Es werden auch Fehler bei der Staatsanwaltschaft eingeräumt, die sich nicht als Herr der Untersuchung gesehen hat und viel zu spät Akteneinsicht bekam. Die Staatsanwaltschaft hat ein Fachdezernat Rechtsextremismus, das solche Fälle bearbeitet und da darf auch der Quellen-Schutz seitens des Verfassungsschutzes kein absolutes Tabu mehr sein. Hier geht es um Kompetenzen, und ein bisschen auch um „Recht haben“. Klar, auch nach dem Bombenfund in Jena war die Gefährlichkeit des Nazi-Trios nicht unbedingt absehbar, aber gemeinsam hätte man ihnen vielleicht früher auf die Spur kommen können. Sowohl der Justizminister als auch Generalstaatsanwalt Hartmut Reibold erhoffen sich von der neuen Richtlinie eine Stärkung der Position der Staatsanwaltschaft und dass der Verfassungsschutz verpflichtet wird, schwere Straftaten auch den anderen Strafverfolgungsbehörden zu melden. Bisher ist es so, dass der Verfassungsschutz das kann, aber nicht muss. Die Hoffnungen liegen nun bei der gemeinsamen Richtlinie, die ausgearbeitet wird und der Schäfer-Kommission sei Dank, denn ohne sie wäre wahrscheinlich manches nicht öffentlich geworden.

 

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