Erfurt (dr. Sprossmann) - Zum Internationalen Tag für die biologische Vielfalt verweist die Thüringer Landesforstanstalt auf den hohen Stellenwert naturnah bewirtschafteter Wälder für den faunistischen wie auch floristischen Artenreichtum im Freistaat.
Die schützende Hand des Försters: Das Vorkommen der äußerst seltenen Waldorchideenart Greuters Sitter wird durch eine forstliche Bewirtschaftung gesichert.
© Foto: ThüringenForst AöRJüngste wissenschaftliche Untersuchungen im Hainich haben gezeigt, dass die Pflanzen- und Insektenvielfalt in bewirtschafteten Wäldern gleich oder gar höher ist als in den verglichenen unbewirtschafteten sogenannten „Urwäldern“. Damit gerät immer mehr die naturnahe Waldbewirtschaftung in den Fokus der nationalen und internationalen Biodiversitätsforschung. „Durch nachhaltige und naturnahe Waldwirtschaft trägt die Landesforstanstalt ihren Teil dazu bei, dass die Vielfalt in den heimischen Wäldern nicht nur erhalten, sondern auch erhöht wird“, erklärt Volker Gebhardt, Vorstand der Landesforstanstalt. Forstliche Maßnahmen, egal ob Aufforstung, Dickungspflege oder Wegebau, werden hinsichtlich der Auswirkungen auf andere Pflanzen und Tiere geprüft. „Diese ökologische Verankerung jeglicher Eingriffe in das Waldökosystem und die Erfahrung aus fast genau 300 Jahren forstlicher Nachhaltigkeit sind der unverrückbare Grundpfeiler des ganzheitlichen Waldmanagements der Landesforstanstalt“, so Gebhardt weiter. Weltweit gibt es rund 1,2 Millionen wissenschaftlich erfasste Pflanzen- und Tierarten. Experten schätzen, dass der Globus derzeit allerdings über ein Inventar von über 13 Millionen verfügt. Dies bedeutet, dass die Menschheit aktuell nicht einmal 10 Prozent des Naturschatzes unseres Planeten kennt. Tag für Tag sterben bekannte und nicht bekannte Arten wegen der Abholzung tropischer Wälder, der Überfischung der Meere oder durch massiven Siedlungsdruck einer stetig steigenden Weltbevölkerung unwiederbringlich aus. 1992 haben die Vereinten Nationen (UN) erstmals auf diese zerstörerische Bilanz hingewiesen, 2002 hat die Staatengemeinschaft ihre Mahnungen erneuert und den 22. Mai zum internationalen Tag für die biologische Vielfalt ernannt. Diese soll jährlich zur Rechenschaft mahnen.
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