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Erfurt - Alle Fraktionen des Erfurter Stadtrats haben das Recht, zu Ratssitzungen Anfragen an den Oberbürgermeister zu stellen. Die mögliche Anzahl dieser Anfragen variiert nach Größe der Fraktionen. Bei Anfragen nach § 9 (2) der Geschäftsordnung des Erfurter Stadtrats sind der Fragestellerin/dem Fragesteller bis zu drei Fragen gestattet. Diese werden in der Regel schriftlich vom Oberbürgermeister beantwortet. Zur Stadtratssitzung am 27. Oktober stellt die CDU-Fraktion folgende Anfragen:
Zum Artikel: Anfragen der CDU-Fraktion zur Stadtratssitzung am 27. Oktober |
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#2
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Liebe Admins,
wäre es eventuell möglich, einige Absätze in den Artikel einzufügen? (Bzw.: Warum werden meine Absätze nicht übernommen??) |
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#3
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DANKE für die rasche Reaktion! Auf das Team von dtoday ist wirklich verlass!
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#4
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Leider werden Absätze bei der Übertragung der Artikel im Moment nicht erkannt. Manuell können wir diesen Fehler aber jederzeit korrigieren.
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#5
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Danke das ihr das freundlicherweise auf die Tagesordnung gesetzt habt.
Nun lasst mal wissen, wenn es soweit ist, wie nun der Stand der Dinge zu „Erfurt – Mainz – Worms –Speyer“ ist. |
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