Mühlhausen (jk) – Vor dem Landgericht ist am 30. März der zweite Prozess um einen 64-jährigen Mann zu Ende gegangen. Der Rentner hatte am Pfingstmontag 2010 eine Gasexplosion in suizidaler Absicht ausgelöst. Dabei kam seine Ehefrau ums Leben und die Doppelhaushälfte wurde völlig zerstört.
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil in Teilen angezweifelt, weil das Mühlhäuser Gericht die Tatsache, dass der Angeklagte die Nachbarn im letzten Moment vor einer drohenden Gefahr gewarnt hatte, nicht genug beachtet hatte.
Im Januar 2011 wurde Egon H. wegen versuchten Mord in fünf Fällen, Selbsttötung auf Verlangen und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu acht Jahren Haft verurteilt.
Das Mühlhäuer Gericht folgte am 30. März den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte Egon H. nur wegen Tot auf Verlangen und Hervorrufen einer Sprengstoffexplosion. Ihm wird zu Gute gerechnet, dass er die Nachbarn nach dem ersten Knall gewarnt hatte mit den Worten "Haut ab,hier brennt alles!". Zudem geht der zuständige Richter davon aus, dass der Angeklagte nicht wissen konnte, dass danach noch eine zweitere und größere Explosion folgen könnte. Somit hat Egon H. alles getan, was in seiner damaligen Verfassung möglich war, um die Nachbarn zu warnen. Jedoch nahm ihm das Gericht nicht ab, dass er nur an ein Feuer gedacht habe.
Da nun die Anklage wegen versuchtem Mord in fünf Fällen nicht mehr erhoben wurde, verurteilte das Mühlhäuser Landgericht den 64-Jährigen zu einer Haftststrafe von fünf Jahren.
Das Ehepaar H. hatte insgesamt 10.800 Euro Mietschulden und wollte sich einen Tag vor der Zwangsräumung des Hauses am 25. Mai 2010 das Leben nehmen. Zu diesem Zweck hatte der Angeklagte den Gashahn im Gästebad so manipuliert, dass Gas ungehindert ausströmen konnte. Zuvor hatten Egon H. und seine Frau, die seit 2000 an einer unbehandelten Depression litt und täglich Alkohol in größeren Mengen konsumierte, etwa zwei bis vier Schlaftabletten eingenommen. Während Elfriede H. sich im Schlafzimmer auf das Bett legte, traf ihr Mann Vorbereitungen, in dem er Kerzen in der Wohnung aufstellte. Anschließend legte er sich zu seiner Frau.
Der Angeklagte gab vor dem Gericht an, er wollte keine Explosion auslösen, sondern einen Freitod durch Feuer wählen. An eine Gasexplosion habe er zu keinem Zeitpunkt gedacht. Aus heutiger Sicht bezeichnete er das Vorhaben als „irrelevant“. Beide Eheleute waren vor der Tat in einer depressiven Stimmung und wollten nur ihrem Leben ein Ende setzen. Die Nachbarn sollten nicht gefährdet werden. Jedoch rettete nur eine stabile Doppelmauer das Leben der Familie im angrenzenden Haus. Die Nachbarn haben bis heute mit den Folgen der Explosion zu kämpfen. An den Doppelhaushälften entstand ein Schaden von 280.000 Euro. Das angrenzende Haus der Nachbarn musste in Folge der Beschädigung vollständig abgerissen werden.
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