(Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser) Kommt es auf einem Parkdeck, auf dem sich mehrere nebeneinander liegende Parktaschen mit einer in der Mitte gelegenen, mit Richtungspfeilen versehenen Fahrspur befinden, zu einem Zusammenstoß zwischen einem rückwärts und einem vorwärts fahrenden Pkw, so haften beide zur Hälfte. Es sei denn es lässt sich aufklären, wie sich der Unfallhergang abgespielt hat. Die Straßenverkehrsordnung sieht nämlich für beide Fahrer vor, „dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“ und sich „notfalls einweisen lassen“ muss, urteilten die Richter salomonisch (AmG Bad Segeberg, 17 C 100/11).
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