Keine Gefährdung der Erhaltungsziele im FFH-Gebiet

Nachhaltige Waldbewirtschaftung bleibt zentrales Leitbild

Erfurt (dr. sproßmann) - Die Thüringer Landesforstanstalt bekennt sich zur nachhaltigen und naturnahen Waldwirtschaft und prüft derzeit alle seitens des NABU Thüringen jüngst erhobenen Vorwürfe zu Holzeinschlägen in FFH-Gebieten.

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Der forstliche Wegebau der ThüringenForst AöR entspricht auch und gerade in FFH-Gebieten nachweislich höchsten Umweltstandards.

© Foto: ThüringenForst AöR

„Wir sind an einer lückenlosen Aufklärung etwaige Defizite uneingeschränkt interessiert. Zum FFH-Gebiet Krahnberg-Kriegberg liegen uns erste Prüfungsergebnisse vor, die den Vorwurf zu entkräften scheinen“, sagte Volker Gebhardt, Vorstand der Landesforstanstalt. Die Bewirtschaftung des Waldes in FFH– Gebieten ist ausdrücklich möglich, hat jedoch dabei auf den Schutz seltener Arten und Biotope in besonderem Umfang Rücksicht zu nehmen. In der Kritik steht der Ausbau eines Holzabfuhrweges in einem privaten Forstbetrieb. ThüringenForst AöR nimmt hierbei als Dienstleister im Rahmen vertraglicher Beförsterung die Bewirtschaftung wahr. In Vorbereitung des Wegebaus fand im Januar eine gemeinsame Ortsbegehung von Forstamt, Unterer Naturschutzbehörde und einem Vertreter des NABU statt. Als Ergebnis der gemeinsamen Trassenmarkierung wurde festgestellt, dass mit dem vorgesehenen Ausbau die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht gefährdet werden. Somit stimmte die Untere Naturschutzbehörde dem Vorhaben zu. Die für den Trassenaufhieb notwendige Holzernte wurde anschließend sehr bodenschonend bei Frost im Januar ausgeführt. Die Rückearbeiten wurden mit Rücksicht auf das eingetretene Tauwetter unterbrochen, was mit erheblichen Mehrkosten für den Eigentümer verbunden war. Vermutete Vorkommen des Stattlichen Knabenkrautes, einer Orchideenart, wie auch des Märzenbechers waren Anlass erneuter Begehungen, zu denen auch ein anerkannter Botaniker hinzugezogen wurde. Obwohl bereits die Trassierung die möglichen Vorkommen berücksichtigt hatte, erfolgten punktuell Trassenanpassungen an neu lokalisierte Vorkommen. Für Einzelfälle einigte man sich zudem für den Erhalt dieser Partien auf eine Verfrachtung wurzelhaltigen Bodenmaterials an andere Stellen. Die eigentliche Wegebaumaßnahme wird erst nach Abschluss der Brutzeit ab Ende August ausgeführt werden. Die Landesforstanstalt sieht hier eine vorbildliche Praxis der Waldbewirtschaftung unter den anspruchsvollen Bedingungen eines FFH- Gebietes als gegeben. Das geschilderte Vorgehen macht deutlich, dass die durch den NABU erhobene Kritik in diesem Fall unberechtigt ist. ThüringenForst AöR sieht sich daher gehalten, die eher pauschale Kritik des Umweltverbandes entschieden zurück zu weisen.

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2 Kommentare

Ich kann mich dem nur anschließen. Ich denke, dass Naturschutz für die Leitung des TMLFUN keine große Rolle spielt und diese Position auch in den meisten (nicht allen!) Forstämtern vetreten wird. Das ......
von Nele am 31.05.2012
Erhebliche Gefährdung der Erhaltungsziele im FFH-Gebiet: Als Naturfreund, Wanderer und Kartograph betrachte ich mit zunehmenden Entsetzen Umfang und Intensität der forstwirtschaftlichen Aktivitäten im ......
von manfred am 31.05.2012

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