Hannover/Einbeck (usj) - Die Landesregierung teilt in ihrer heutigen Antwort auf die kürzlich gestellte „Kleine Anfrage" des SPD-Landtagsabgeordneten Uwe Schwarz mit, dass derzeit eine Schließung der JVA Abteilung Einbeck nicht vorgesehen ist.
„Das scheint erst mal ein kurzfristiger Erfolg zu sein, dennoch ist im Gesamtzusammenhang in der Antwort deutlich zu erkennen, dass die Einrichtung immer noch gefährdet und die Sache noch nicht vom Tisch ist", so der Abgeordnete. Die JVA Einbeck ist eine Einrichtung des offenen Vollzugs für erwachsene männliche Strafgefangene mit einer Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren (Erstvollzug), bzw. für Gefangene des Regelvollzugs mit einer Vollzugsdauer bis zu einem Jahr. Die Belegungsfähigkeit beträgt 27 Gefangene. Durch die zentrale Lage der Abteilung Einbeck für Gefangene und Bedienstete im Bereich der JVA Rosdorf, kann derzeit größtenteils eine heimatnahe Unterbringung der Gefangenen erfolgen. Neben 8 Arbeitsstellen für Bedienstete, sind auch 27 Arbeitsstellen mit Gefangenen im Landkreis und der Region Einbeck/Northeim besetzt.
„Die Mitarbeiter der Einrichtung haben mich auf eine mögliche Schließung aufmerksam gemacht, da diese Option im Bereich der JVA Rosdorf diskutiert wurde. Entweder war die Landesregierung bisher nicht in die Überlegungen einbezogen, oder aber, die Planungen werden aus strategischen und taktischen Gründen derzeitig nicht öffentlich diskutiert. Dieser Eindruck verhärtet sich umso mehr, wenn der örtliche CDU-Abgeordnete vorab schon den Eindruck vermitteln möchte, alles ist in trockenen Tüchern. Das ist nach meiner Auffassung nur ein plumpes Ablenkungsmanöver und eine Vernebelungstaktik, um sich mit konkreten Aussagen über den Landtagswahltermin im nächsten Jahr zu retten", so Uwe Schwarz weiter. Auf die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Schließung auf Handel und Gewerbe in der Region sowie unter Beachtung notwendiger Sozialpläne, auf die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, wurde nicht konkret geantwortet. „Nur der Hinweis, dass bei früheren Standortschließungen die Beschäftigten regelmäßig in anderen Justizvollzugsanstalten weiterbeschäftigt werden konnten, ist ein schwacher Trost für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein wirkliches Bekenntnis sieht anders aus", so Uwe Schwarz abschließend.
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