Kulturdenkmal nationaler Bedeutung

Bund unterstützt Brandschutz für Schlossanlage Heringen

Heiligenstadt (Büro Manfred Grund/ts) - Für einen 9. und abschließenden 10. Bauabschnitt am Schloss Heringen gibt der Bund erneut 250.000 Euro frei. Dies beschloss kürzlich der Haushaltsausschuss. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, informierte den Abgeordneten Manfred Grund, der den Antrag der Stadt Heringen unterstützt hatte.

„Das Schloss Heringen ist aus dem Kultur- und Veranstaltungskalender der Region nicht mehr wegzudenken“, sagte Manfred Grund gegenüber Kulturstaatsminister Neumann. Manfred Grund berichtete, dass nach ersten Teilabschnitten der Sanierung die Stadtbücherei Räumlichkeiten im Schloss bezogen hat. Auch Vereine nutzen die Räumlichkeiten gern und intensiv, teilte der Nordthüringer Abgeordnete dem Minister mit. Die Schlossanlage basiert auf den Überresten kulturhistorischer Bausubstanz und wurde 1979 in die Denkmalliste aufgenommen und im Mai 2005 von der Bundesregierung als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung anerkannt. Dank der Unterstützung des Bundes, verbunden mit den bereitgestellten Mitteln des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) und denen der Städtebauförderung, war die Stadt Heringen in den vergangenen Jahren in der Lage, die Arbeiten am Alten Schloss zu vollenden und am Neuen Schloss soweit voranzutreiben, sodass dessen Instandsetzung bis auf den Innenausbau mit Abschluss der zwei nächsten Förderabschnitte 2014 abgeschlossen werden kann. Mit dem 9. und einem 10. Bauabschnitt soll die Sanierung zu einem Abschluss gelangen. Gründe für zusätzliche Arbeiten sind vor allem die erhöhten Anforderungen des Brandschutzes und die damit verbundene zweite Treppe im Südwestturm als Fluchtweg. Diese Arbeiten waren im ursprünglichen Konzept nicht eingerechnet.

Bewerten Sie diesen Artikel

0.0
0,0 (0 Stimmen)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile