Veterinärdienst des Kreises informiert

Wenn Vierbeiner auf Reisen gehen

Keis Höxter (ozm) - Soll das Haustier mit in die Ferien, müssen die Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden. „Auch wenn die Reise mit Tieren heute grundsätzlich kein Problem darstellt, gilt es, doch gut zu planen“, erläutert Dr. Anke Rothe, Tierärztin des Kreises Höxter. Die wichtigsten Punkte, die insbesondere bei längeren Auslandsreisen zu beachten sind, hat der Veterinärdienst des Kreises Höxter zusammengestellt.
Im innergemeinschaftlichen und internationalen Reiseverkehr benötigen Hunde und Katzen den sogenannten „EU-Heimtierausweis“, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip (Transponder) identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Für Hunde, die nach dem 2. Juli 2011 geboren wurden, ist als Kennzeichnung nur noch der Mikrochip (Transponder) zulässig.
Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Dies bedeutet im Fall einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten, dass diese Impfung mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt wurde und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Die Dauer des Schutzes bei Wiederholungsimpfungen richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers. Wer den Ausweis noch nicht hat, bekommt ihn, inklusive Impfung und Chip, bei seinem Tierarzt.
Für die EU-Länder Vereinigtes Königreich, Irland, Malta und Finnland ist zusätzlich zu EU-Heimtierausweis, Kennzeichnung und Tollwutimpfung eine Behandlung gegen Bandwürmer ein bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft durchzuführen. Diese Behandlung ist vom Tierarzt ebenfalls im EU-Heimtierausweis zu bestätigen. Alle anderen schärferen Richtlinien, die für diese Länder bislang galten, sind zum 1. Januar 2012 weggefallen.
Nicht-EU-Länder haben ihre jeweils eigenen Bestimmungen. Informationen dazu gibt es meist bei den Botschaften des jeweiligen Landes oder auch beim Deutschen Tierschutzbund.
„Sofern Sie in ein Drittland verreisen wollen, klären Sie vorab die Einreisebedingungen für die Rückkehr nach Deutschland“, empfiehlt Dr. Rothe. Bei den sogenannten „nicht gelisteten Drittländern“, zu denen beispielsweise die Türkei oder Ägypten gehören, müsse mit einem erhöhten Tollwutrisiko gerechnet werden. „Deshalb sollte noch vor der Ausreise in Deutschland frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung auf Antikörper durchgeführt werden, ansonsten muss diese Untersuchung im Drittland durchgeführt werden und danach eine dreimonatige Wartezeit (!) vor der Wiedereinreise nach Deutschland eingehalten werden.“
Die meisten Urlaubsländer schreiben für die Einreise von Hunden lediglich die Tollwutschutzimpfung vor, obwohl die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose oftmals höher ist als in Deutschland. „Die rechtzeitige Impfung – auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – schützt ihren Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zu Hause.“ Zusätzlich rät Dr. Rothe, Kontakte der Tiere insbesondere mit herrenlosen Artgenossen am Urlaubsort möglichst zu vermeiden.
Aus den vielbereisten südeuropäischen Ländern (zum Beispiel Frankreich, Italien oder Portugal) können Hunde außerdem eine Reihe von Infektionskrankheiten einschleppen, die durch Stechmücken und Zecken übertragen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Leishmaniose, die Babesiose und die Ehrlichiose. Unbehandelt können diese sogenannten „Reisekrankheiten“ tödlich verlaufen. „Zeigt der Hund nach einer Auslandsreise oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, Schwächezustände oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein“, rät Dr. Rothe zur Vorsicht. Vorbeugend sei es wichtig, Hunde während der Urlaubszeit gegen Insektenbisse und -stiche zu schützen. „Medikamente, die sowohl eine abschreckende wie auch abtötende Wirkung gegen Insekten vorweisen, gibt es in der tierärztlichen Hausapotheke.“
Tiere sollten bei Fahrten im Auto ausreichend gesichert sein. In Deutschland ist dies schon lange Pflicht und wird bei Nichtbeachtung mit Bußgeld geahndet. Spezielle Transportboxen, die je nach Größe des Tieres im Handel oder beim Tierarzt erhältlich sind, sollten zur Standardausrüstung bei Fahrten im Auto zählen. „Neben dem Sicherheitsaspekt für das Haustier und den Fahrer fühlen sich Tiere, die an ihre Box – die für sie mit einer Höhle gleichzusetzen ist – gewöhnt sind, darin wohl und verhalten sich während der Fahrt ruhig“, weiß Dr. Anke Rothe.
Wichtig sei es, rechtzeitig mit der Gewöhnung zu beginnen. Sollte das Tier während der Fahrt zu Übelkeit neigen, ist es ratsam, mit dem Tierarzt zu sprechen, um ein geeignetes Medikament auszuwählen. „Auch durch entsprechende Fütterung kann Reiseübelkeit abgeschwächt oder vermieden werden. Im Übrigen sollte die letzte Mahlzeit 12 Stunden vor Abreise gegeben werden. Bei kürzeren Fahrten empfiehlt es sich, erst am Ankunftsort zu füttern.“ Bei längeren Reisen ist es wichtig, regelmäßig Pausen einzulegen und den Tieren frisches Wasser und ausreichend Bewegungsmöglichkeit zu bieten.
Wenn es irgendwie geht, sollten längere Autofahrten bei Reisen mit Tieren in den kühlen Morgen- oder Abendstunden angetreten werden. „Insbesondere ältere Vierbeiner reagieren auf hohe Temperaturen sehr empfindlich“, warnt Dr. Rothe. Selbst bei einer kurzen Rast, etwa an einer Raststätte, könne die Innentemperatur von in der Sonne abgestellten Autos weit über 40 Grad ansteigen. Gerade Hunde vertragen solche hohen Temperaturen schlecht, da sie nicht über die Haut schwitzen können. „Lassen Sie deshalb im Sommer ein Tier nie in einem geparkten Auto zurück, auch nicht für kurze Zeit!“
Wer noch Fragen zum Thema hat, kann sich gerne an den Veterinärdienst des Kreises Höxter wenden, Dr. Anke Rothe ist zu erreichen unter der Telefonnummer: 05271/965-2310.

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