Neues elektronisches Verfahren bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen

Lohnsteuerkarte adieu

(djd/pt) - Nach 85 Jahren geht die Lohnsteuerkarte in den Ruhestand: Die Tage des Vordrucks aus Pappe sind gezählt, ab dem 1. Januar 2012 sorgt ein elektronisches Verfahren für schnellere Wege und weniger bürokratischen Aufwand. Unter dem Namen "ELStAM" (für "Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale") werden künftig alle Daten zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Rund 55 Millionen Karten hat die Verwaltung zuletzt noch verschickt. Inklusive des Aufwands für Änderungen und Ersatzkarten erwarten die Kommunen durch den Wegfall eine jährliche Ersparnis von bis zu 70 Millionen Euro. Auch für die Unternehmen bedeutet die Umstellung eine große Arbeitsersparnis.

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Abschied von der Lohnsteuerkarte: Nach 85 Jahren wird die "Pappe" zum Jahresende 2011 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

© Foto: djd/ELStAM

Aber einmal noch erhalten die Bürger Post zur elektronischen Steuerkarte. Ab Oktober 2011 wird den Arbeitnehmern eine Mitteilung über die gespeicherten Daten wie Anzahl der Kinder, Steuerklasse und Ähnliches zugesandt. Die Finanzämter empfehlen, die enthaltenen Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, denn künftig werden die Daten nur noch auf der Lohnabrechnung sichtbar sein. Nicht alle vorhandenen Freibeträge werden dabei automatisch übernommen. Wer beispielsweise als Berufspendler den Aufwand für den Weg zur Arbeitsstelle als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, muss dies neu beantragen. Versäumt er es, wird der Freibetrag ab Januar 2012 nicht mehr bei der Steuerberechnung berücksichtigt - und netto bleibt weniger vom Brutto-Gehalt übrig. Bis zum Jahresende haben Arbeitnehmer Zeit für den Antrag.

Praktisch ist das neue elektronische Verfahren auch bei Änderungen. Bei einer Heirat oder einer Geburt mussten bislang die persönlichen Daten auf der Lohnsteuerkarte in der Gemeindeverwaltung aktualisiert werden. Künftig entfällt der Weg zum Amt, auch diese Änderungen werden digital verarbeitet. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss nur noch die persönliche Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum angeben.

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