Eisenach (sj) - Die Stadtverwaltung möchte alle Steuerpflichtigen daran erinnern, dass die Zahlungen für das dritte Quartal 2012 am 15. August fällig sind.
Dies betrifft Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer und Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr. Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt die Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Sollte sich die Kontonummer geändert haben, bitte der Steuerabteilung vor dem Steuertermin mitteilen! Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Mahnverfahren durch die Stadtkasse eingeleitet. Es werden Mahngebühren und Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden, wird gebeten, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu überweisen. In den Fällen, in denen Abbuchungsermächtigungen erteilt wurden sind, erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitstermin. Die Steuerabteilung verschickt nur neue Bescheide, wenn sich seit dem letzten Bescheid Änderungen ergeben haben. Für die anderen gelten die letzten Bescheide - wenn der Betrag unverändert ist. Dies betrifft die Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer und Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr.
Noch keine Kommentare vorhanden