21. November bis 2. Dezember im BTZ Rohr-Kloster

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallbauerhandwerk

Rohr-Kloster (sj) - In Handwerksfirmen gibt es Arbeiten, die nach der Unfallverhütungsvorschrift nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen.

Heizungs-, Lüftungs-, Möbel- und Küchenmonteure, Monteure von Tür- und Toranlagen profitieren, wenn sie für ihr Arbeitsgebiet spezielle elektrische Installationen selbst durchführen. Mit der Kurs zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird eine zusätzliche Qualifikation erreicht, durch die auch Arbeiten elektrotechnischer Art ausgeführt werden dürfen. Das ist ein großer Vorteil für die Unternehmen, die nun nicht mehr auf elektrotechnische Fremdleistungen angewiesen sind und den Kunden die kompletten Installationen aus einer Hand anbieten können. Vom 21. November bis 2. Dezember findet im BTZ die Qualifizierung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallbauerhandwerk" in Vollzeitform statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Die Gebühr beträgt 810 Euro. Anmeldung bei Sandro Dressel, Telefon: 036844 / 4 73 86 oder per E-Mail: sandro.dressel@btz-rohr.de

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