Gera (pd) - Im April wurden durch die Stadt Gera, Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe, Fachdienst Ordnungsangelegenheiten sowie der Polizei Testkäufe zum Jugendschutz durchgeführt. Solche Testkäufe sind mit der Änderung der Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz nun auch in Thüringen möglich und wie die Kontrollen im April ergeben haben, auch notwendig. Durch die Mitarbeiter der Stadt Gera und der Polizei wurden an vier Tagen insgesamt 31 Testkäufe in Läden der Innenstadt und in Randgebieten durchgeführt. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um Großmärkte und Tabakläden. Zwei 17 –jährige Jugendliche, welche Auszubildende bei der Stadt Gera sind, haben versucht, zum Test Tabakwaren und branntweinhaltige Getränke, welche offiziell erst ab 18 käuflich erworben werden können, zu kaufen. In mehr als der Hälfe der Geschäfte ist es den beiden Testkäufern gelungen die Artikel zu erwerben. Hier wurden die Ausweise der Jugendliche entweder gar nicht erst eingesehen oder trotz Einsehens der Personalausweise wurden die Artikel an die Jugendlichen verkauft. Gegen die Verkäuferinnen und Verkäufer wurde ein Bußgeldverfahren eröffnet. Inwieweit die Geschäftsführer ihre Konsequenz für die Mitarbeiter ziehen ist derzeit nicht bekannt. Wichtig für die Stadt Gera und die Polizei ist aber, dass diese Testkäufe Anlass zum Handeln gegeben haben und es auch in Zukunft weitere solche und ähnliche Kontrollen geben wird.
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