Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung

"Entscheidend ist das Engagement des Chefs"

(djd/pt) - Seit zehn Jahren hat jeder deutsche Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dennoch wird diese attraktive Möglichkeit des Sparens für den Ruhestand vielfach nicht genutzt. "Die Hauptursache sind fehlende Informationen - sowohl beim Arbeitgeber als auch bei den Arbeitnehmern", sagt Michael Reizel, Chef der BVUK-Gruppe.
Eine Mitarbeiterbindung, die nichts kostet.

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Seit nunmehr zehn Jahren haben alle deutschen Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Firmen können die Betriebsrente vor allem auch als Instrument einsetzen, um Mitarbeiter langfristig zu halten und um hochqualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

© Foto: djd/BVUK/fotolia.com/contrastwerkstatt

Nach Ansicht von Reizel steht und fällt der Erfolg der bAV mit dem Engagement des Chefs: "Je aktiver eine Firma diese Vorsorge anbietet, desto größer ist die Nachfrage durch die Belegschaft." Die Motivation dazu sollte, so Reizel, überall vorhanden sein: "Neben der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten kann die Betriebsrente als Instrument eingesetzt werden, um Mitarbeiter langfristig zu halten und um hochqualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen."

Das Beste daran: Diese Form der Mitarbeiterbindung kostet nichts - vielmehr sparen die Firmen sogar Geld. Michael Reizel: "Die bAV senkt Steuerlast und Lohnnebenkosten. Zum einen, weil die Beiträge zur bAV zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen." Außerdem seien die Beiträge in eine bAV für den Arbeitgeber im Gegensatz zu Gehaltszahlungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen sozialversicherungsfrei.

Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen ebenfalls Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Michael Reizel: "Die Beiträge zur bAV werden nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen. Da dieser Betrag innerhalb der Grenzen steuerfrei ist und dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, kostet er den Arbeitnehmer effektiv nur etwa die Hälfte aus seinem Geldbeutel." Laut Reizel werden diese Zusammenhänge bislang noch zu wenig kommuniziert: "Fehlende Information kann nur durch individuelle Aufklärung und Beratung ersetzt werden."

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