Jena (NABU Thüringen) - Die Forderung von Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz für den Bau von Straßen und Windrädern Ausgleich in Form von Geld zu leisten und auf die Schaffung immer neuer Naturschutzflächen zu verzichten, stößt beim Naturschutzbund (NABU) Thüringen auf großes Unverständnis.
Fast 100 Hektar Land werden pro Tag in Deutschland an Fläche verbraucht. „Bei dem heutzutage stattfindenden Flächenverbrauch ist die Forderung des Ministers für uns nicht nachvollziehbar. Mann solle sich doch lieber Gedanken darüber machen, wie man die Neuversiegelung in Thüringen eindämmt“, sagt Mike Jessat, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen.
Zurzeit gilt, wenn beispielsweise bei Bauvorhaben Naturflächen zerstört werden, ist der Verursacher verpflichtet, möglichst in räumlicher Nähe einen Zustand mit vergleichbarer ökologischer Wertigkeit zu entwickeln. Mit der Behauptung hierbei müssten in erster Linie Äcker in Wälder umgewandelt oder anderweitig der Nutzung entzogen werden, wird der Agrarwirtschaft nach dem Mund geredet.
„In der Tat ist es mittlerweile so, dass nur ein geringer Teil der Ausgleichsflächen Äcker sind. Der größte Teil der dauerhaft verloren gegangenen Äcker verschwindet unter Straßen und Gewerbegebieten“, so Jessat. Man scheint vergessen zu haben, dass in den letzten Jahrzehnten die meisten Auengrünländer und Feldgehölze in Äcker umgewandelt wurden, ohne allerdings Ersatz zu schaffen. Fordert man nun die Umkehrung durch Ersatzmaßnahmen, werde man als „Ackervernichter“ angeprangert. „Alle wissen, dass unsere Landschaft wieder Strukturen, wie Hecken, Gewässer und Bäume, benötigt. In eine Aue gehören Wiesen und Weiden und ein Bach braucht auch Platz, um sich durch die Landschaft schlängeln zu können. Aber niemand traut sich zu sagen, dass dafür wieder Acker zurückgeführt werden muss, um sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen“, erklärt der NABU-Vorsitzende.
Die Möglichkeit, dass für einen Eingriff in Natur und Landschaft eine bestimmte Summe Geld gezahlt wird, gibt es schon. Jedoch kann der Verursacher nicht frei wählen wohin das Geld fließt. Er muss nachweisen, dass der Eingriff nicht vermeidbar war und er den Eingriff nicht durch Maßnahmen ausgleichen beziehungsweise die Verluste ersetzen konnte. Jessat: „Frei wählen zu können heißt, die Schuld an andere abgeben. Diejenigen müssen dann die Ausgleichsmaßnahmen organisieren, denn die Gelder sind dafür zweckgebunden. Das darf dann Väterchen Staat übernehmen. Mann munkelt jedoch, dass der damit die eine oder andere Pflichtaufgabe in Sachen Naturschutz erledigen will. Hoffentlich ist das nicht das Ziel der Initiative des Ministers.“
Noch keine Kommentare vorhanden