Jena (anw) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11. Juli 2012 hat die Stadt Jena die Erhebung der Übernachtungssteuer, kurz Bettensteuer genannt, ausgesetzt. Die Stadtverwaltung teilte am 12. Juli mit, sie habe die rund 50 Beherbergungsbetriebe in Jena aufgefordert, diese Steuer nicht länger von ihren Kunden zu erheben.
Das BVerwG hatte in seinem Urteil Teile der Übernachtungssteuer in Trier und Bingen für verfassungswidrig erklärt.
Insbesondere wurde von Gericht moniert, dass Steuern auf Übernachtungen erhoben werden könnten, wenn sie privat verursacht worden seien. Geschäftsreisende könnten einer solchen Steuer nicht unterworfen werden, weil Kommunen nur Steuern auf Umstände der privaten Lebensführung erheben dürften.
„Ob wir die Satzung gänzlich aufheben oder dem Stadtrat eine modifizierte Erhebung vorschlagen, kann somit in der Sommerpause ohne Nachteile für Gäste und Hoteliers geprüft werden“, erklärte Finanzdezernent Frank Jauch.
Die Stadt hatte 2011 eine Bettensteuer eingeführt, die zu einer Steuer von 1 oder 2 Euro pro Nacht und Zimmer bei Übernachtungskosten von mehr als 25 Euro zwang. Laut Stadt lag das Steueraufkommen 2011 bei knapp 270.000 Euro.
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