AOK-Kassensprecher Jürgen Frühauf weiß Rat:

Kann man Quittung für erbrachte Leistungen vom Arzt oder Krankenhaus verlangen?

(AOK Plus) - "Ja, gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine sogenannte Patientenquittung. Diese soll die Leistungen des Arztes transparenter machen. Der Versicherte kann anhand der Patientenquittung übersichtlich nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht wurden und welche Kosten die Krankenkassen dafür gezahlt haben. Ergeben sich Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung, kann die Patientenquittung dem Versicherten konkrete Anhaltspunkte für Nachfragen liefern. Wichtig zu wissen: Wer die Patientenquittung direkt im Anschluss an einen Arztbesuch verlangt, erhält diese kostenlos. Wird die Quittung auf Wunsch nach Abschluss des Abrechnungsquartals nach Hause geschickt, berechnet die Arztpraxis 1 Euro als Aufwandspauschale sowie Porto. Die Quartalsquittung kann dabei bis zu vier Wochen nach Ablauf des Quartals noch beansprucht werden.
Etwas anders verhält es sich bei einer Krankenhausbehandlung: Patienten können die Quittung noch bis zu zwei Wochen nach ihrer Entlassung verlangen. Krankenhauspatienten werden schon auf dem Aufnahmeformular schriftlich darauf hingewiesen, dass sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen erhalten können. Sie wird unentgeltlich innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung zugeschickt."

AOK PLUS - Augustiner Str. 38, 99084 Erfurt
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