Beverungen (brm) - Bei einer Kontrolle eines Polizeibeamten mit zivilem Polizeikrad wurde am Dienstag, dem 6. September 2011, festgestellt, dass der 16-jährige Fahrer eines Motorrollers nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Jugendliche war auf der Bundesstraße 241 von Dalhausen und Richtung Beverungen unterwegs. Die Überprüfung ergab zudem, dass der Motorroller verändert wurde und erheblich schneller unterwegs war als erlaubt. Eine Anzeige wurde gefertigt, die Weiterfahrt untersagt und die Erziehungsberechtigten informiert.
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