V.l.: Michael Koch, Stadtarchiv Höxter, und Hans Braune, Ortsheimatpfleger Brenkhausen.
© Foto: privatBrenkhausen (ozm) - Auf dem Könnekenberg in der Gemeinde Brenkhausen wurde eine Hinweistafel für einen historischen trigonometrischen Punkt (TP) errichtet. Seit dem 10. August 1992 steht dieser trigonometrische Punkt mit seiner Hinweis gebenden Steinplatte unter Denkmalschutz. Mit Hilfe der tatkräftigen Unterstützung von Friedhelm Mönnekes und Bernhard Grothe hat Ortsheimatpfleger Hans Braune den Platz um die Steinplatte hergerichtet und im März 2012 eine Hinweistafel aufgestellt. Historisch-fachkundlich wurde er begleitet durch den Stadtarchivar Michael Koch.
Nach dem Wiener Kongress 1815 und der auf ihm beschlossenen Neuordnung Europas kam die Forderung nach einer gerechten Besteuerung des Grundbesitzes auf. Zur exakten Erfassung aller der Besteuerung unterliegenden Grundstücksparzellen im Königreich Preußen wurde die Zivilverwaltung mit einer Urvermessung beauftragt. Sie diente als Grundlage des so genannten Urkatasters und wurde in Westfalen 1820 – 1839 durchgeführt. Die damals nach französischem Vorbild erfassten Informationen über Grundstücke werden bis auf den heutigen Tag im Liegenschaftskataster fortgeführt.
Die Geländeoberfläche wurde mit Hilfe des Messverfahrens der Triangulation erfasst. Hierbei ging man von einer Basisstrecke bekannter Länge aus, peilte von den beiden Basisendpunkten aus beliebige Punkte an und berechnete über die Messung des Winkels zur Basis seine Entfernung. Benötigt wurden Hauptmesspunkte, wie der Gipfel des Köterbergs oder des Desenbergs bei Warburg, sowie auf untergeordneter Ebene ein enges, gleichmäßig verteiltes Punktenetz, wozu der TP auf dem Könnekenberg gehört.
Das Besondere an diesem TP besteht darin, dass sich in etwa 10 Metern Entfernung eine aufrecht stehende Sandsteintafel erhalten hat, wovon etwa zwei Drittel obertätig sichtbar sind. Das Symbol Dreieck über Kreis symbolisiert den TP und erscheint in dieser Form auch auf den Übersichtskarten des Urkatasters (Kreis Höxter, Katasteramt). „N V“ steht für Nummer 5 und „G B“ für Gemarkung Brenkhausen. Dem Ortsheimatpfleger von Brenkhausen ist bisher kein gleichwertiger Stein im Kreis Höxter bekannt.
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