Schließung des Arbeitsgerichts, Erhalt des Amtsgerichts

Besuch des Justizministers am 19. April in Eisenach

Eisenach (sj) - Justizministers Holger Poppenhäger (SPD) absolvierte Arbeitsbesuche beim Arbeits- und beim Amtsgericht Eisenach.

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Im Anschluss seines Arbeitsbesuches im Eisenacher Gerichtsgebäude traf Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) auf den Landratskandidaten seiner Partei Christian Gesang (links)

© Foto: Christ

Die Gespräche mit den Behördenleitern, den Personalvertretungen und der örtlichen Richterschaft beinhalteten, dass das Arbeitsgericht Eisenach auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses zum Jahresbeginn 2014 geschlossen wird. In Eisenach bleibt eine Rechtsantragsstelle erhalten. Das Arbeitsgericht Eisenach ist das kleinste Thüringer Arbeitsgericht. Wartburgkreis und Stadt Eisenach fallen zukünftig in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Suhl. Aufgrund der allgemeinen demografischen Entwicklung (Rückgang der Erwerbsbevölkerung) liegt es nicht nahe, dass es einen spürbaren Anstieg bei den Verfahrenszahlen geben wird. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung zur Schließung des Standortes wurde betont, dass die Maßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden, d.h. es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben; Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines Personalkonzeptes, das gegenwärtig in Abstimmung mit der örtlichen Behördenleitung, Personalvertretung und der Richterschaft erstellt und sich an den planbaren Ruhestandseintritten orientieren wird. Die Schließung ist keine Aussage über die vor Ort geleistete Qualität. Betreffend das Amtsgericht: Hinsichtlich der Verfahrenslaufzeiten zählt das Amtsgericht Eisenach bei Jugendstrafsachen zum obersten Drittel der Thüringer Amtsgerichte. Ein wichtiger Gesprächsgegenstand beim Besuch war die Frage der Sicherheit in den Gerichten. Gerichte sollen aber nicht zu „Festungen“ ausgebaut werden; der bürgerfreundliche Charakter der Gerichte soll erhalten bleiben; dennoch sind personelle und technische Verbesserungen angezeigt.

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