Schmalkalden/Meiningen (IHK) - Das abschließende Urteil zur Bettensteuer ist gefallen. Danach dürfen Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben. Nachdem die klagenden Hotelbetreiber in Trier und Bingen die abschlägige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz nicht akzeptierten, erklärte nun das Bundesverwaltungsgericht die Übernachtungssteuer als teilweise verfassungswidrig.
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK), die sich von Beginn an gegen diese Steuer einsetzte, kann sich nur zum Teil über dieses Urteil freuen. Sie kritisierte bisher, dass diese Form der Mittelbeschaffung der Kommunen kontraproduktiv sowohl für die Beherbergungsbetriebe als auch für die Kommunen selbst sei. Die bereits von sechs Thüringer Kommunen auferlegte Bettensteuer stelle einen Eingriff in den Geschäftsbetrieb dar, denn sie führe dazu, dass wichtige Gästeklientelen ausblieben. Hotels, die sich beispielsweise auf Bustourismus oder Übernachtungsmöglichkeiten für Kongresse und Großveranstaltungen konzentrieren, seien die Leidtragenden. Nach dem heutigen Urteil, das Signalwirkung auch für Thüringen hat, wird sich daran aber nichts ändern. Die höchsten deutschen Richter fordern eine Unterscheidung zwischen dienstlich und privat veranlassten Übernachtungen. Verlierer dieser Regelungen sind einmal mehr die Beherbergungsbetriebe. Sie werden wohl zukünftig beim Check-In die Unterscheidung zwischen Privat- und Firmenkunde vornehmen müssen. Diese zusätzliche Bürokratiehürde, da ist sich der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas, sicher, ist einfach nur unnötig und hätte vermieden werden müssen. Die Kommunen, so die Empfehlung des IHK-Chefs, sollten sich angesichts dieses Urteils und der ohnehin notwendigen Satzungsänderung noch einmal genau überlegen, ob es nicht zweckdienlicher ist, auf die Bettensteuer ganz zu verzichten. „Es ist zu kurz gedacht, die kommunalen Haushalte immer wieder durch höhere Abgaben konsolidieren zu wollen. Dadurch verschlechtert sich lediglich die Wettbewerbssituation unserer Unternehmen. Viele der Gäste, die sich bei ihrer Buchung für Südthüringen entscheiden, tun dies mit Blick auf das niedrige Preisgefüge. Viel Spielraum für notwendige Investitionen in Ausstattung oder Personal bleibt den Unternehmern bei den geringen Margen ohnehin nicht“, so Pieterwas weiter.
Aus Sicht der Südthüringer IHK wäre es zielführender, sich für Instrumente einzusetzen, die den Tourismus in der Region unterstützten und nicht behindern. Als gutes Beispiel nennt Pieterwas in diesem Zusammenhang die Oberhof All Inclusive Card. Mit einer solchen Karte erhalten Urlauber kostenfreien bzw. vergünstigten Zugang zu diversen Freizeitangeboten. Der Urlauber erzielt damit einen deutlichen Mehrwert, die regionalen Touristikanbieter verbessern ihren Umsatz und die Kommunen ihre Steuereinnahmen. Dieser angenehme Nebeneffekt entsteht nicht zuletzt deshalb, weil Schwarzvermietungen dank der elektronischen Meldekarte nahezu unmöglich werden.