Staatsanwaltschaft beantragt Lebenslänglich

Mord an der schwangeren Geliebten

Mühlhausen/Niedersachswerfen (jk) – Kurz vor Weihnachten 2010 wird die 33-jährige Bianca P. ermordet. Schnell fällt der Verdacht auf ihren Lebensgefährten Jens J. Die junge Frau erwartete ein Kind von ihm und war nicht die einzige Frau in seinem Leben. Neben mehreren Geliebten war der Kanalbauer verheiratet und hat inzwischen zwei Kinder.

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Landgericht Mühlhausen

© Foto: jk

Bianca P. hatte es offenbar satt immer nur an zweiter Stelle zu stehen und wollte den 37-Jährigen wenige Tage vor Weihnachten zur Rede stellen. Bei diesem letzten Treffen ermordet der Angeklagte Bianca P. mit stumpfer Gewalteinwirkung gegen den Kopf, Hals und den Brustbereich. Das medizinische Gutachten ergab, dass die schwangere Frau erstickt wurde. Nachdem die Polizei Jens J. wenige Tage nach der Tat verhaftet, führt er die Beamten zwar zum Fundort der Leiche, jedoch bestreitet er zunächst die Tötung und gibt an, es sei ein Unfall gewesen. Die Kupplung des Autos hätte sich gelöst und die wehrlose Frau überfahren.

Das Doppelleben des Mannes klingt wie aus einem schlechten Film: Seine Ehefrau und die Geliebte Bianca P. sind zum Tatzeitpunkt im Dezember 2010 beide schwanger. Während er seiner Frau mitunter erzählte er sei auf Montage, machte er in Wahrheit Urlaub an der Ostsee mit Bianca P. Nach der Tat versteckte sich der aus Rüdigershagen im Eichsfeld stammende Mann bei einer anderen Geliebten in Duderstadt.

Am 10. April 2012 berichtete der Angeklagte vor dem Landgericht Mühlhausen von einer schweren Kindheit, in der seine drei jüngeren Schwestern stets bevorzugt wurden. Er musste jedoch unter Schlägen leben und zog bereits mit 16 Jahren von zu Hause aus und litt seitdem nach eigenen Angaben unter einer Tablettensucht.

Am Montag, den 14. Mai 2012 wurden die Plädoyers gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat 15 Jahre Haft für Jens J. beantragt, da er einen Mord aus niederen Beweggründen begangen hat. Er wollte sein Verhältnis zu Bianca P. und das daraus entstandene Kind verheimlichen.

Als er keinen Ausweg mehr aus seinem Lügenkonstrukt wusste, musste das Opfer weg, so beschrieb es der Nebenklägerverteidiger. Auch sei seine Tat keine Affekthandlung gewesen, bereits vor dem Zusammentreffen auf dem Parkplatz in Niedersachswerfen konnte sein Handy an diesem Platz geortet werden. Eiskalt und mit einer "brutalen Entschlossenheit" habe er dann in der Nacht des 17. Dezember 2012 die schwangere Bianca P. mit Tritten und Schlägen maltretiert und gewürgt, bis sie bewusstlos am Boden lag. Zudem wäre es durchaus möglich, dass der Täter den Ablageplatz der Leiche am Ufer der Zorge bereits vorher sorgsam ausgesucht habe, denn diesen Platz fände man nicht "spontan".

Der Verteidiger des Angeklagten wollte kein genaues Strafmaß beantragen, gab jedoch zu Protokolll, dass sein Mandant im Affekt und "spontan" gehandelt habe und die Tat nicht geplant war.

Das Landgericht hat den Angeklagten Jens J. am 21. Mai 2012 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Täter seine Geliebte Bianca P. hinterlistig und mit Vorsatz getötet habe, um die Schwangere daran zu hindern, zu seiner Ehefrau zu gehen.

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