Schmalkalden/Meiningen (fh) - Derzeit bekommen die Unternehmen Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Die GEZ bereitet sich mit dem Versand der Erfassungsbögen auf die Änderung der Rundfunkbeiträge vor, die ab 1. Januar 2013 gelten. Die Unternehmen zahlen Beiträge dann abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte sowie für die auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge. Die Zahl der Rundfunkgeräte im Unternehmen ist künftig nicht relevant.
Auf dem Erfassungsbogen der GEZ sind die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte, ohne Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Betriebsinhaber und Zeitarbeitnehmer einzutragen. Bei einer Betriebsstätte muss es sich um eine abgrenzbare und ortsfeste Raumeinheit handeln. Grundstücke oder Bauten, wo nur gelegentlich ein Beschäftigter tätig ist, sind nicht beitragspflichtig. Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte pro Betriebsstätte müssen 5,99 Euro pro Monat entrichten. Auf Betriebsstätten mit bis zu 19 Beschäftigten kommt ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro zu. Weitere Staffelungen sind vorhanden. Weiterhin ist die Anzahl der Fahrzeuge auf dem Erfassungsbogen einzutragen. Pro Betriebsstätte darf auf Intervention der Handwerksorganisation ein Kraftfahrzeug abgezogen werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind nicht beitragspflichtig. Nach einem Jahr sollen die finanziellen Auswirkungen überprüft werden.