Mindestverordnung für Kindergärten

Hofgeismar (ham) - Die Landtagsabgeordnete Brigitte Hofmeyer fordert die Landesregierung auf, endlich dem Gerichtsurteil zu folgen und den Kommunen das Geld für erhöhte Personalkosten in den Kindertagesstätten zu erstatten. Der Staatsgerichtshof hatte jüngst das Land Hessen dazu verpflichtet, Mehrkosten auszugleichen, die durch die von Landesseite beschlossenen höheren Personalaufwendungen in Kindertagesstätten entstanden sind.
Hofmeyer erinnert daran, dass der damalige CDU-Sozialminister öffentlich erklärt habe, die durch die Mindestverordnung entstehenden zusätzlichen Personalkosten in Kitas würden vom Land übernommen. An diese Zusage habe sich die Landesregierung aber später nicht mehr gehalten, obwohl das Konnexitätsprinzip (‚Wer bestellt, der bezahlt!‘) in der Hessischen Verfassung verankert sei. „So mussten die Kommunen für ihr Recht klagen - ein unsäglicher Vorgang“, bringt Hofmeyer diesen Wortbruch der Landesregierung auf den Punkt. Die SPD setze sich seit Jahren für eine Verbesserung und zuverlässige Finanzierung der frühkindlichen Bildung ein. Daher durfte eine bessere Personalausstattung in den Kitas, die durch eine ‚Mindestverordnung‘ der Landesregierung beschlossen wurde, niemals zu Lasten der Kommunen gehen.
Die schlechte Finanzlage der Kommunen sei bei dieser Politik kein Wunder. Doch dies sei scheinbar Programm, denn auch die damalige Zusage des CDU-Kultusministers, dass sich das Land an der Schulsozialarbeit beteiligen werde, sei später nicht umgesetzt worden. Die wichtige Sozialarbeit mit den Jugendlichen müssen bis heute die Kommunen allein schultern. Daher sei es gut, dass der Staatsgerichtshof jetzt eingegriffen und das Konnexitätsprinzip für die Mindestverordnung bestätigt habe. „Der Staatsgerichtshof hat ein gerechtes Urteil für die Kommunen gefällt“, freut sich die SPD-Politikerin. Doch bis heute gäbe es keine Hinweise, ob, wann und in welcher Höhe das Land den Kommunen diese Kosten erstatten wolle. „Wir fordern die Landesregierung auf, schnellstens dem Urteil nachzukommen und den Trägern der Kitas die entstandenen Mehrkosten zu erstatten bzw. die künftige Finanzierung sicherzustellen“, fordert Hofmeyer.

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