Saalfeld(LRA/pbb) - Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt fördert die Träger von Schuldnerberatungsstellen bei den Personalausgaben für Beratungsfachkräfte sowie Sachausgaben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Kreistag am 14. Dezember 2010 beschlossen.
Die Richtlinie kann auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-slf.de>Landratsamt>Bekanntmachungen herunter geladen werden. Mit der Förderung soll den Einwohnern des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt der Zugang zu Hilfen der Schuldnerberatungsstellen erleichtert werden. Ziel der Beratung ist es, der Überschuldung entgegenzuwirken und die dadurch entstehenden besonderen Schwierigkeiten beheben helfen. Gleichzeitig soll Hilfe gegeben werden, um eine realistische Haushalts- und Lebensführung zu erlernen.
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