Höxter (ozn) Gegen einen 32-Jährigen bestand ein Haftbefehl der StA Paderborn wegen einer Verurteilung „Erschleichung von Leistungen“. Der Mann sollte 31 Tage ins Gefängnis oder 475 Euro Strafe zahlen. Als die Kripo am Mittwoch, 8. August 2012, den 32-Jährigen in seiner Höxteraner Wohnung aufsuchte, lag dort in einer kleinen Tüte verpackt Haschisch auf dem Tisch. Bei der Durchsuchung wurde bei ihm in der Hosentasche nochmals eine geringe Menge Marihuana gefunden. Das Rauschgift wurde sichergestellt. Seiner Festnahme entging der Mann, weil der die Geldstrafe zahlen konnte. Ein erneutes Strafverfahren wurde gegen den 32-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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