Erwerb der Mehrheitsanteile der E.ON Mitte AG - Kreistag beauftragt Landrat Wickmann mit Vorprüfung

Northeim (lpd/usj) - Der Kreistag hat Landrat Michael Wickmann beauftragt, gemeinsam mit den anderen kommunalen Anteilseignern die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfungen hinsichtlich eines etwaigen Ankaufs der Mehrheitsanteile der E.ON Mitte AG vorbereitend vornehmen zu lassen. Dagegen stimmten neun Kreistagsmitglieder, zwei enthielten sich der Stimme.

Hintergrund ist die von der E.ON Energie AG bekundete Absicht, ihre Anteile an der E.ON Mitte AG verkaufen zu wollen. Derzeit hält der Mutterkonzern 73,3 % der Anteile; die kommunalen Anteilseigner sind mit den übrigen 26,7 % an der E.ON Mitte AG beteiligt.

Kommunale Anteilseigner der E.ON Mitte AG sind der Landkreis Northeim inkl. seiner drei Stiftungen (4,028 %), die Stadt Göttingen (3,9 %), der Landkreis Kassel (3,3 %), der Schwalm-Eder-Kreis (3 %), der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (2,7 %), der Landkreis Göttingen (2,4 %), der Werra-Meißner-Kreis ((1 %), der Main-Kinzig-Kreis (1 %), der Landkreis Eichsfeld (0,6 %), der Kreis Höxter (0,4 %) sowie der Landkreis Waldeck-Frankenberg (0,2 %).

Die dreizehn kommunalen Anteilseigner haben sich im Vorfeld der von der E.ON Mitte AG angekündigten Gespräche über eine Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse darauf verständigt, externe Beratung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zu beauftragen. Tragen soll die Kosten eines so genannten Transaktionsbeauftragten zunächst die E.ON Mitte AG, wobei eine Verrechnung mit künftigen Gewinnausschüttungen vorgesehen ist.

Für die CDU-Kreistagsfraktion sprach sich Timo Dröge gegen eine vorbereitende Prüfung aus, da auch diese bereits Kosten verursachen würde und sich der eigentliche Anteilskauf angesichts der finanziellen Lage des Landkreises Northeim kaum werde realisieren lassen.

Den Einwendungen der CDU-Fraktion hielt Landrat Michael Wickmann entgegen, dass genau deshalb zunächst eine umfängliche Prüfung und Unternehmensbewertung vorgenommen werden solle. "Nur auf Basis verlässlicher und fundierter Daten und Fakten sollte entschieden werden, schließlich geht es hier um nicht mehr und nicht weniger als die Chance auf Rekommunalisierung des Stromnetzes", so Landrat Michael Wickmann. Gleichwohl stellte Landrat Wickmann klar, dass der Prozess, sollte er vom Landkreis nicht zu stemmen sein, jederzeit abgebrochen werden könne. "Im Übrigen hat der Kreistag in dieser Angelegenheit auf jedem Fall das letzte Wort", so Landrat Wickmann.

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