Höxter (ozn) Wer als Fußgänger mit einem Einkaufswagen ein Auto beschädigt, kann auch eine Verkehrsunfallflucht begehen. Vorausgesetzt, der Verursacher entfernt sich ohne Schadensregulierung. Ein entsprechendes Strafverfahren wird dann eingeleitet. Das musste auch eine 73-jährige Frau erfahren. Sie war am Montagvormittag, 30. Juli 2012 gegen 11 Uhr, auf dem Parkplatz eines Supermarktes an der Pfennigbreite beim Beladen ihres eigenen Pkws. Dabei rollte ihr Einkaufswagen weg und stieß gegen einen geparkten VW. An dem entstand Schaden von etwa 500 Euro. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und auch, dass die Verursacherin wegfuhr, ohne sich weiter zu kümmern. Sie notierten sich das Kennzeichen. Damit war es für die Polizei einfach, die 73-Jährige zu ermitteln.
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