Pragmatische Lösung

Schweizer Banken garantieren Nachzahlungen

(Bundesregierung) - Das Steuerabkommen mit der Schweiz sorgt dafür, dass Vermögen deutscher Bürger in der Schweiz genauso besteuert werden wie in Deutschland. Es verhindert neues Schwarzgeld in der Schweiz. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Abkommen beschlossen.

Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug, damit die Finanzbehörden das Abkommen ab dem 1. Januar 2013 anwenden können. Das Steuerabkommen muss die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalten, um in Kraft zu treten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatten das Abkommen am 21. September 2011 unterzeichnet. Beide Länder hatten zuvor intensiv und jahrzehntelang erfolglos verhandelt.

Das Abkommen ist eine ausgewogene Lösung für das Problem von bisher nicht versteuertem, in der Schweiz angelegtem Kapital von Deutschen. Damit können Kapitalanlagen und Vermögen deutscher Steuerbürger in der Schweiz für die Vergangenheit und für die Zukunft besteuert werden. Ohne das Abkommen würden die Ansprüche auf hinterzogene Steuern und damit auf Steuereinnahmen laufend verjähren.

Für die Vergangenheit bringen die Steuerpflichtigen entweder eine Bescheinigung ihres Finanzamtes bei, dass sie ihr Vermögen entsprechend versteuert haben. Oder sie bezahlen einen Pauschalbetrag, der über der Versteuerung der Kapitaleinkünfte in Deutschland liegt. Ansonsten werden die Fälle weiter verfolgt. Die Schweizer Banken können ihre Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aus Deutschland beenden. Das ist eine pragmatische Lösung, denn die Schweiz hat eine andere Rechtslage. Dort wird das Bankgeheimnis geschützt.

Die vereinbarten Regelungen tragen damit zur Steuergerechtigkeit bei. Das Abkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Es gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands.

Was wird wie besteuert?


    •    Auf zukünftig anfallende Kapitalerträge erhebt die Schweiz grundsätzlich die gleiche Abgeltungsteuer wie in Deutschland. Für die Zukunft werden also Kapitalanlagen in der Schweiz steuerlich genauso behandelt, wie bei einer deutschen Bank. Es gibt keinen Unterschied mehr. Die Bank zieht die Kapitalertragssteuer ein und führt sie an den deutschen Fiskus ab.


    •    Seit dem 31. Dezember 2002 nicht versteuerte Vermögenswerte müssen pauschal mit einem Steuersatz von 21 bis 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert werden. Der Steuersatz ist abhängig vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens. Die pauschale Regelung für die Vergangenheit kann zwar keine Einzelfallgerechtigkeit bringen. Sie ist jedoch eine pragmatische Lösung. Die Einmalzahlung entfällt, wenn die Betroffenen ihre schweizerische Bank ermächtigen, sie beim zuständigen deutschen Finanzamt zu melden.


    •    Auch Erbschaften, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens anfallen, werden besteuert. Sofern die Erben nicht einer Offenlegung gegenüber den deutschen Steuerbehörden zustimmen, wird eine Steuer von 50 Prozent erhoben und an Deutschland abgeführt.


    •    Vom Abkommen ausgenommen sind Zinszahlungen („private Zinsen“), die nach einem bereits bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der EU und der Schweiz erfasst sind oder künftig erfasst werden.
    

Ebenfalls gesetzlich geregelt wird die Verteilung der Steuereinnahmen, die der deutsche Staat mit Inkrafttreten des Abkommens erhält. Das Abkommen bringt Bund, Ländern und Kommunen spürbare Steuereinnahmen. Die Bundesländer werden einen wesentlichen Anteil davon erhalten. Einnahmen aus der Kapitalertragssteuer bekommen Bund und Länder zu je 44 Prozent, die Gemeinden zu zwölf Prozent. Das Erbschaftsteueraufkommen für zukünftige Erbfälle steht ausschließlich den Ländern zu.
In der Vergangenheit nicht versteuertes Kapitalvermögen, also Schwarzgeld, wird pauschal mit Einmalzahlungen nachversteuert werden. Die Höhe dieser Nachzahlungen lässt sich nicht beziffern. Denn es ist nicht bekannt, wie viel deutsches Schwarzgeld in der Schweiz angelegt wurde.
Die Schweizer Banken garantieren Nachzahlungen an Deutschland von zwei Milliarden Schweizer Franken. Das sind etwa 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2013. Sie zahlen diesen Betrag bei Inkrafttreten des Steuerabkommens binnen 25 Tagen. Auch das ist in dem Abkommen geregelt.
Die schweizerischen Banken werden außerdem auf künftige Kapitalerträge ihrer deutschen Kunden grundsätzlich die deutsche Abgeltungsteuer abführen.

Mehr Austausch


Die Anzahl möglicher Auskunftsersuchen der deutschen Steuerbehörden erhöht sich nach Inkrafttreten des Abkommens von maximal 999 auf maximal 1300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren. Diese Möglichkeit erweitert und ergänzt den Auskunftsaustausch nach dem Mindeststandard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Dies vermeidet neues Schwarzgeld in der Schweiz. Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 ist keine Verlagerung von deutschem Vermögen aus der Schweiz in Drittstaaten mehr ohne Meldung möglich.

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