Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an Handwerkskammern übertragen

Gera (HWK) - Zum 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) in Kraft getreten. Damit ist die Zuständigkeit auf die Handwerkskammern übertragen worden.

Im Rahmen des Verfahrens nach dem BQFG werden auf Antrag ausländische Berufsqualifikationen mit inländischen Abschlüssen verglichen. Die auf dieser Grundlage getroffenen Feststellungen über die Gleichwertigkeit der Qualifikationen bieten Transparenz nicht nur für die Inhaber der ausländischen Berufsqualifikation, sondern auch für potentielle Arbeitgeber im Handwerk. Die daraus resultierende Bescheinigung bietet eine konkrete und leicht verständliche Aussage über die Inhalte der jeweils vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen. Die Handwerkskammer für Ostthüringen ist für die Gleichstellung von handwerklichen Berufsabschlüssen zuständig.

Entsprechende Beratungstermine bei der Handwerkskammer für Ostthüringen können mit Stefan Glöckner unter der Rufnummer 0365/8225-120, E-Mail: gloeckner@hwk-gera.de vereinbart werden. Gleichzeitig hält die Handwerkskammer entsprechendes In-formationsmaterial zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereit.

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