Impfpflicht für Hühner und Puten

Bekanntmachung Veterinäramt Hildburghausen

Hildburghausen (wotan/Overhoff) - Halter von Hühnern und Truthühnern (Puten) sind gemäß der Verodnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit vom 20. Dezember 2005 verpflichtet, ihre Hühner und Puten durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.

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Gefiederter Impfpatient

© Foto: wotan

Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die regelmäßig durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
Einstallen von Hühnern und Puten in einen Geflügelbestand bzw. die Teilnahme an Märkten, Geflügelschauen und Ausstellungen ist nur dann zulässig, wenn für die entsprechenden Tiere eine aktuelle tierärztliche Impfbescheinigung vorliegt. Ohne den Nachweis der aktuellen Impfung gegen die Newcastle-Krankheit ist dies nicht möglich.
Beachten Sie also die folgenden Punkte:
Hühner und Truthühner (Puten) sind regelmäßig  - im Fall einer Impfung über die Tränke bedeutet dies viermal pro Kalenderjahr - gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen.
Der Impftierarzt muss Ihnen über die Durchführung der Impfung eine tierärztliche Impfbescheinigung ausstellen, die Sie aufbewahren müssen.
Wenn Sie Geflügel von einem Händler beziehen, muss der Händler Ihnen eine Impfbescheini­gung für das verkaufte Geflügel übergeben.
Transportieren von Geflügel und die Teilnahme an Ausstellungen sind nur möglich, wenn die Tiere von einer aktuellen tierärztlichen Impfbescheinigung begleitet wer­den.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen, Tel.: 03685 445461 oder per E-Mail: veterinaeramt@lrahbn.thueringen.de

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