Dröge: "Resolution im Kreistag ist reine Wahlkampftaktik für Berlin"

Dröge: "Betreuungsgeld bleibt wichtiger Baustein - Resolution im Kreistag ist reine Wahlkampftaktik für Berlin

Northeim (usj) - Die CDU-Kreistagsfraktion übt scharfe Kritik an dem Vorgehen der Rot/Grünen-Gruppe im Northeimer Kreistag. Diese hat eine Resolution gegen das Betreuungsgeld in den Kreistag eingebracht um das Kommunalparlament damit zu instrumentalisieren. Dröge : „Wichtige Themen gibt es ausreichend auf der kommunalen Agenda in diesen Zeiten. Nun aber soll sich der Kreistag mit einem bundespolitischen Thema beschäftigen, weil SPD und Grüne offenbar keine eigenen Akzente in der Kommunalpolitik haben.“

Dabei ist das Betreungsgeld ein "Kind" der Großen Koalition von 2005-2009. Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) einigten sich auf diesen familienpolitischen Baustein im Rahmen der Verhandlungen zum Elterngeld. „Daher ist der plötzliche Gegenwind der SPD durchaus hinterfragbar“, so Timo Dröge, Kreistagsabgeordneter aus Bad Gandersheim.

Die CDU-Kreistagsfraktion möchte daher einige Fragen zum Betreuungsgeld beantworten und damit dazu beitragen, viele Unklarheiten zu beseitigen:

1. In welcher Altersgruppe greift das Betreuungsgeld?
Das Betreuungsgeld können Eltern erhalten, deren Kinder 1 oder 2 Jahre alt sind. Es betrifft damit in erster Linie Kinder, die auch bisher hauptsächlich durch ihre Eltern oder Großeltern betreut werden. Kindergartenkinder ab 3 Jahren sind von dieser Regelung gar nicht betroffen.

2. Ist das Betreuungsgeld – wie Rot-Grün behauptet – eine „Fernhalteprämie“ für junge Frauen?
Die Argumentation von Rot-Grün ist sachlich falsch, die Formulierung sogar eine Diskriminierung. Das Betreuungsgeld ist nicht an ein Aussetzen der Berufstätigkeit gebunden. Auch berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder es von Großeltern, Tageseltern oder Vertrauenspersonen betreuen lassen, erhalten diese Unterstützung. Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 bzw. 150 Euro ist als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Eltern und zur Unterstützung gedacht. Sie sollen helfen, besondere Belastungen zu mindern. Sie sind aber, allein aufgrund ihrer Höhe, kein Anlass, der Arbeitswelt fernzubleiben.

3. Hält das Betreuungsgeld Kinder von Kindergärten fern?
Diese Kritik der Opposition ist schlicht falsch: Beim Betreuungsgeldes geht es um 1- und 2- jährige Kinder, nicht um Kindergartenkinder. Darüber hinaus ist eine Betreuung außerhalb einer Kita-Einrichtung, beispielsweise bei Tageseltern, durchaus möglich. Entgegen der heraufbeschworenen Szenarien hat das Betreuungsgeld in Thüringen nicht dazu geführt, dass weniger Kinder eine Kita besuchen. Im Gegenteil, es befinden sich nach der Einführung sogar mehr Kinder unter 3 Jahren in einer Betreuungseinrichtung.

4. Behindert die Einführung des Betreuungsgeldes den Ausbau der Kinderbetreuung?
Auch dieser Vorwurf ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall, wie die SPD aus den gemeinsamen Verhandlungen 2007 wissen sollte. Mit dem gemeinsamen Bekenntnis zum Betreuungsgeld war 2007 der Ausbau der Kinderbetreuung und ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz vereinbart worden.

Der Bund ist seiner finanziellen Verantwortung im Rahmen des Ausbaus der Kinderbetreuung von Anfang an gerecht geworden. Weder wird der Beitrag des Bundes durch das Betreuungsgeld gemindert, noch werden andere Mittel vom Ausbau abzogen. Die vier Milliarden Euro standen und stehen den Ländern und Kommunen wie zugesagt zur Verfügung. Der Bund wird sogar zusätzliche 580,5 Millionen Euro Investitionskosten und 75 Millionen Euro Betriebskostenzuschüsse übernehmen. Damit kann die Zahl der Betreuungsplätze auf 780 000 angehoben werden. Das Argument, das Betreuungsgeld sollte Eltern von der Inanspruchnahme
ihres Rechtsanspruches abhalten, weil es günstiger wäre, ist damit hinfällig.

5. Schadet die Betreuung durch die Eltern kleinen Kindern?
Die SPD beruft sich bei dieser Behauptung auf eine neue Studie der Kultusministerkonferenz. Die Studie stellt fest, dass drei Jahre Krippen- oder Kindergartenzeit für viele Kinder als Vorbereitungszeit auf den Besuch der Grundschule vorteilhaft sind. Doch diese Studie stützt die Argumente der Betreuungsgeldgegner nicht. Betrachtet man die Entwicklung von Kindern im Ganzen, ist hierfür die Kindergartenzeit die entscheidende. Der Zeitumfang
von drei Jahren ist auch gegeben, wenn das Betreuungsgeld eingeführt wird.
Die Zahlen unterstützen unsere Position: Rund 98 Prozent aller Dreijährigen in Deutschland besuchen eine Betreuungseinrichtung und haben die von der Studie geforderten drei Jahre Zeit, Grundschulreife zu erlangen.

6. Beeinträchtigt das Betreuungsgeld die Bildungschancen?
Das Betreuungsgeld hat keinen negativen Einfluss auf die Bildungschancen unserer Kinder. Es handelt sich um Kinder im Alter von 1 oder 2 Jahren. Wenn das Argument stimmte, wären wohl fast die allermeisten Erwachsenen von heute – und damit auch fast alle aktiven Politiker von SPD und Grünen – Opfer einer „bildungsfernen Erziehung“. Besonders bedauerlich ist, dass die Opposition Eltern von 1- und 2-jährigen Kindern damit unterstellt, dass sie ihren Kindern durch mangelnde Erziehung und Förderung schaden würden. Insbesondere wird in der Debatte ein automatischer Zusammenhang zwischen Bildungsferne, Geringverdienst und mangelnder Betreuungsfähigkeit hergestellt, der latent diskriminierend ist.
Im Gegensatz dazu gilt eine Kinderbetreuungseinrichtung als Allheilmittel für gesellschaftliche Probleme. Ohne Grund werden dadurch alle Eltern unter Generalverdacht gestellt und individuelle Lebensentwürfe gegeneinander ausgespielt.

7. Bestätigt eine Studie der OECD das Betreuungsgeld als „integrationshemmend“?
Nein! Die zitierte Studie der OECD „Jobs for immigrants – Norway“ kritisiert die Geldleistung für Kinder ab 3 Jahren als Hindernis für Immigrantinnen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Studie lässt daher keinen direkten Vergleich zum Betreuungsgeld zu. Das Betreuungsgeld soll in Deutschland für 1- und 2-jährige Kinder ausgezahlt werden. Die Höhe der Geldleistungen ist ebenfalls nicht zu vergleichen: Während Norwegen rund 660 bzw. 400 Euro gewährleistet, soll das Betreuungsgeld in einer Höhe von 100 bzw. 150 Eurogezahlt werden. Auch hier gilt, vergleichbar zur Studie der Kultusministerkonferenz: Ab dem Alter von drei Jahren besuchen hierzulande fast 98 Prozent aller Kinder einen Kindergarten. Das Votum
der OECD-Forscher erfüllt Deutschland auch bei Einführung des Betreuungsgeldes.

8. Ist das Betreuungsgeld wirklich eine Belohnung für die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Leistung, wie die Opposition behauptet?
Die Opposition behauptet, dass durch das Betreuungsgeld mehr Kinder zu Hause blieben und dadurch weniger Geld in den Ausbau der Krippenplätze gingen. Das Argument greift nicht, weil der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab Sommer 2013 bestehen bleibt. Damit müssen auch die notwendigen Krippenplätze vorgehalten werden. Richtig ist vielmehr, dass der Bund Betreuungsplätze mit rund 1.000 Euro pro Platz im Monat subventioniert. Die CDU-geführte Bundesregierung hat die Zuschüsse des Bundes gegenüber den ursprünglichen Plänen sogar noch angehoben. Die Erziehung von Kindern ist nicht nur das Recht der Eltern, sondern auch deren grundgesetzliche Pflicht. Erziehung erfordert aber viel Zeit und Geld, weshalb Eltern gegenüber Kinderlosen finanziell im Nachteil sind. Kindererziehung ist „eine Leistung, die auch im Interesse der Gemeinschaft liegt und deren Anerkennung verlangt". In seinem „Kinderbetreuungsurteil" forderte deshalb das Bundesverfassungsgericht 1998 die Erziehung der Kinder „in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern".

9. Fordert das Betreuungsgeld eine missbräuchliche Verwendung geradezu heraus?
Richtig ist: Missbrauchsgefahr besteht grundsätzlich bei jeder sozialpolitischen Leistung. Das gilt selbstverständlich auch für das Betreuungsgeld. Die Möglichkeit des Missbrauchs bedeutet aber nicht, dass dieser „geradezu herausgefordert wird“. Deshalb sollte uns dies nicht davon abhalten, Erziehungsleistungen anzuerkennen. Hartz IV wird schließlich auch nicht abgeschafft, weil es missbräuchlich verwendet werden kann.

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