Die Polizei informiert

Durchsuchung in Jena

Jena (PD Dresden) - In einem durch die Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren wegen aufwieglerischen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 19. Februar 2011 hat die Sonderkommission 19/2 der Dresdner Polizei auf richterliche Anordnung in den Morgenstunden des 10. August 2011 die Wohnräume eines 56-jährigen Beschuldigten in Jena durchsucht.

Der Beschuldigte ist verdächtig, anlässlich des Demonstrationsgeschehens am 19. Februar 2011 in Dresden als Fahrer und Halter eines als Lautsprecherwagen genutzten Kleintransporters mittels Lautsprecherdurchsagen zu Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen aufgewiegelt zu haben. Diese Durchsagen habe er selbst vorgenommen oder ließ sie durch andere aus seinem Fahrzeug vornehmen.
Es besteht insbesondere der Verdacht, dass durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen von dem Fahrzeug aus eine gewaltbereite Menschenmenge dirigiert und aufgefordert wurde, gegen Einsatzkräfte der Polizei vorzugehen, insbesondere Sperrketten der Polizei zu durchbrechen, wobei Teilnehmer dieser Menschenmenge Fahnenstangen, Glasflaschen und andere Gegenstände, darunter Steine, als Waffen mit sich führten und diese auch gegen Polizeibeamte einsetzten. So wurde beispielsweise über die Lautsprecheranlage des Fahrezeuges des Beschuldigten im Bereich der Nossener Brücke in Dresden zu einer Menge von etwa 1.000 Personen gerufen „Deckt die Bullen mit Steinen ein!", woraufhin mehrere Steinwürfe auf Polzeifahrzeuge erfolgten.
Darüber hinaus ist der Beschuldigte verdächtig, mit dem Fahrzeug versucht zu haben, ein Einsatzfahrzeug der Polizei abzudrängen und andere Tatverdächtige, die von den Einsatzkräften der Polizei auf frischer Tat verfolgt wurden, durch Aufnahme in seinem Fahrzeug der Strafverfolgung entzogen zu haben.

Dem Beschuldigten wird daher schwerer aufwieglerischer Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung und in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung gemäß §§ 23, 125 Abs. 1 Nr. 1, 125a Abs. 1 Nr. 2, 240 Abs. 1, 2 und 3, 258 Abs. 1 und 4, 52, 53 StGB vorgeworfen.

Die durch das Amtsgericht Dresden angeordnete Durchsuchung diente dem Auffinden und der Sicherstellung von Tatmitteln, insbesondere dem eingesetzten Fahrzeug und der Lautsprecheranlage, sowie von verwendeten Kommunikationsmitteln.

Die Durchsuchung fand im Beisein Angehöriger und des Verteidigers des Beschuldigten statt, dieser bestätigte gegenüber den Einsatzkräften die korrekte Durchführung der Maßnahmen.

Sichergestellt wurden ein Kleintransporter, Schriftgut und Datenträger.

Rechtsmittel gegen die Maßnahmen wurden bislang nicht eingelegt.

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1 Kommentar

Was die Polizei hier verschweigt ist skandalös. Es wurde nicht die Wohnung irgendeines verdächtigen durchsucht sondern die dienstwohnung des jenaer Stadtjugendpfarrers sowie sein Amtszimmer. Das dabei das ......
von Kritiker am 12.08.2011

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