Mühlhausen (jk) - Das Ehepaar Klaus und Roswitha G. musste sich monatelange vor dem Landgericht Mühlhausen wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Nun wurde die Anklage fallen gelassen
Dem Paar wurde vorgeworfen, ihre Pflegetochter S. misshandelt zu haben. Die Anklageschrift sah zudem die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt. Auch vorsätzliche Körperverletzung steht im Raum.
Das Mädchen, welches mittlerweile 24 Jahre alt ist, lebte von 1994 bis 2004 in der Familie G. 2004 flüchtete die damals 16-Jährige in ein Kinderheim. Laut Anklage leidet sie an einer schweren seelischen Traumatisierung. Sie habe in einem Klima der seelischen und körperlichen Gewalt gelebt, sei isoliert und tätlich angegriffen worden.Im laufenden Prozess ließ die Angeklagte durch ihre Anwältin eine Erklärung verlesen, in der sie alle Vorwürfe der ehemaligen Pflegetochter zurückweist. Sie habe stets das Gefühl gehabt, das Mädchen fühle sich in ihrer Familie wohl und betonte, sie „habe S. zu keinem Zeitpunkt geschlagen" und „Schläge gehören nicht zum Erziehungsstil" der Familie. Zudem wies Roswitha G. den Vorwurf, ihr Mann habe die Pflegetochter brutal auf die Nase geschlagen und mit einem Schlüsselbund während einer Autofahrt verletzt, zurück.
Ebenso wurde Lysann T., eine Freundin der Zeugin vernommen, die die Vorfälle im Hause G. aus einer anderen Perspektive beschrieb. Die Pflegetochter S. hätte in Gegenwart ihrer Pflegeeltern immer sehr eingeschüchtert gewirkt und fühlte sich von Klaus G. verfolgt. In der Familie wurde S. nur mit einem Spitznamen angeredet und nach dem Eindruck von Frau T. wurde das Pflegekind anders behandelt als die leiblichen Kinder des Ehepaares. Letztendlich war es Lysann T. die S. den Hinweis gab, sich an das Jugendamt zu wenden. Nach einem Kontaktverbot der beiden Freundinnen ging das junge Mädchen im Jahr 2004 schliesslich zum Jugendamt, begleitet von Lysann T.
Aktualisierung vom 12. März 2012
Am 12. März war die Pflegetochter S. als Zeugin vor das Mühlhäuser Landgericht geladen. Bereits vor Beginn der Verhandlung war das ehemalige Ziehkind der Familie G. sehr aufgeregt und zitterte am ganzen Körper. Ihre Aussage konnte sie im Beisein der ehemaligen Pflegeeltern nicht durchführen, so dass diese durch eine richterliche Anordnung des Saales verwiesen wurden. Nach einer Pause konnte S. ihre Aussage machen und berichtete von groben Misshandlungen durch ihre Pflegeeltern. Sie soll bereits für Kleinigkeiten Bestrafungen in Form von Tritten in den Bauch, Schlägen auf die Nase und weiteren gewalttätigen Angriffen, besonders durch Herrn G., bekommen haben.
Mehrmals soll Klaus G. dem Mädchen damals die Kehle zugedrückt haben und auch gegen Roswitha G. werden schwere Vorwürfe erhoben: Nach einem Schlag auf die Nase habe sie die blutende S. solange unter Wasser gedrückt, bis diese kurz vor einem Bewusstseinsverlust stand. Erst danach habe die Pflegemutter von ihr abgelassen.
Erniedrigungen durch Beleidigungen sollen laut S. mit einer ständigen Kontrolle ihres Alltags einhergegangen sein. Das Ehepaar soll ebenso Videoaufnahmen ihres Ziehkindes angefertigt haben.
Die Pflegetochter setzte sich letztendlich selbst unter Druck, um aus der Familie herauszukommen und dachte zwischenzeitlich sogar an Selbstmord.
Aktualisierung vom 26. März 2012
Eine weitere Pflegetochter der Familie G., Rebecca P., sagte heute vor dem Gericht aus. Sie war insgesamt fünf Jahre in der Obhut des Ehepaares von 1992 bis 1997 und gab an, dass sie ebenso wie Silvia geschlagen und beleidigt wurde. Vieles hat die Zeugin nach eigener Aussage verdrängt, aber sie sprach von stets verdunkelten Räumen und dass sie im Urlaub im Auto nächtigen musste. Klaus und Roswitha G. sollen ihren Schäferhund auf die heutige 23-jährige Frau gehetzt und ihren Kopf in die Kloschüssel gesteckt haben. Rebecca kam damals mit vier Jahren in die Pflegefamilie.
Es war ihr im Verlauf der Aussage anzumerken, dass sie große Angst vor dem Ehepaar G. hat und auch die Befragung durch das Gericht war der jungen Frau sehr unangenehm.
Nach monatelangen Verhandlungen wurde die Anklage gegen Klaus und Roswitha G. fallen gelassen.
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