Hinweise zu Geflügelausstellungen

Mitteilung Veterinäramt Hildburghausen

Hildburghausen (wotan/Overhoff) - Impfung von Tauben gegen Paramyxovirose bei Ausstellungen.

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Gefiedertes Ausstellungsprachtexemplar

© Foto: wotan

Taubenzüchter aus dem Landkreis Hildburghausen berichten von unterschiedlichen Ausstellungsbedingungen für Tauben in anderen Landkreisen. Bei Ausstellungen im Landkreis Hildbughausen soll keine generelle Impfverpflichtung für Tauben gegen die Paramyxovirose bestehen. Tierärzte teilen mit, dass Impfstoff gegen die Paramyxovirose der Tauben derzeit nicht verfügbar ist.
Die Paramyxovirose ist eine Virusinfektion der Tauben. Der einzige zuverlässige Schutz gegen diese Erkrankung besteht in der Impfung gegen diese Erkrankung.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt empfiehlt ausdrücklich, dass Tauben, die zu Ausstellungen gelangen, einen belastbaren Impschutz gegen die Paramyxovirose besitzen. Diese Empfehlung ist Bestandteil der Erlaubnis, die für Tierschauen erteilt wird. Eine rechtliche Grundlage dafür besteht nicht, so dass die Impfung der Tauben nicht angeordnet werden kann.
Der Ausstellungsleiter kann eine Impfung der Tauben gegen die Paramyxovirose verlangen. Er ist dazu aber nicht verpflichtet.
Im Interesse des Tierschutzes und der Tiergesundheit sollten Tierhalter, deren Tauben nicht gegen die Paramyxovirose geimpft sind, auf die Teilnahme an Ausstellungen verzichten.

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