Erfurt (pm/sb) - Auf die Anfrage von Radio F.R.E.I. vom 20. Dezember 2011 über die Ungleichbehandlung eines ihrer Journalisten im Zusammenhang mit der symbolischen Besetzung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz erhielt Radio F.R.E.I. diese Antwort aus dem TLfV:
„Nachdem bereits ein Großteil der Demonstranten und ggf. auch einzelne vor Ort befindliche Pressevertreter das Gebäude betreten hatten, galt es, einen weiteren, unkontrollierten Zutritt in das [...] Areal des TlfV zu unterbinden. Folglich wurde - abgesehen von zwei Einlass suchenden Abgeordneten des Thüringer Landtags - weiteren Personen das Betreten des Gebäudes polizeilich verwehrt.“
Radio F.R.E.I. widerspricht dieser Behauptung:
Radio F.R.E.I. sieht daher die Forderungen um Aufklärung nicht erfüllt und wartet nach wie vor auf die Beantwortung dieser Fragen:
1. Wer trägt die Verantwortung für die Ungleichbehandlung verschiedener Journalist_innen an diesem Tag?
2. Wie begründen Sie die Ungleichbehandlung verschiedener Journalist_innen an diesem Tag?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte der Ausschluss unseres Journalisten?
Für Radio F.R.E.I. eröffnete sich durch die Antwort des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz ein weiteres Problemfeld:
„Fraglich ist zudem, ob ein Foyer nach § 29 Abs. 3 Verschlusssachenanweisung als Sicherheitsbereich (im Vergleich zu Räumen bspw. vertraulicher Natur) zu sehen ist, da andere Journalist_innen scheinbar problemlos durch eine „zuverlässige Prüfung“ gelangten. Deswegen fordern wir das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz auf, dieses Verfahren am Beispiel des Abends des 15. Dezembers zu erläutern unter besonderer Berücksichtigung der Darstellung der„zuverlässigen Prüfung“ unseres Kollegen.“
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