Meiningen (tk) - Im schier endlos währenden Streit um die westseitige Bebauung des Meininger Marktplatzes ist nun erneut ein gerichtliches Urteil gesprochen worden. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena sah in dem Scheitern des millionenschweren Bauprojektes kein Verschulden seitens der Stadt Meiningen und wies daher die Schadensersatzforderungen, die die Meininger Geschäftsfrau Annette Walch an die Kommune gerichtet hatte, zurück. Der Fall war bereits am Landgericht Meiningen verhandelt worden - auch damals hatte die Stadt Recht bekommen. Walch, die ursprünglich auf dem Meininger Marktplatz ein Wohn- und Geschäftshaus errichten wollte, hatte der Kommune vorgeworfen, bestehende Probleme mit der Denkmalschutzbehörde nicht geklärt zu haben. Die Stadt Meiningen möchte nun, dass die frühere Investorin, die die betreffenden Marktgrundstücke nie bezahlte, aus dem Grundbuch gelöscht wird, damit die Marktwestbebauung neu in Angriff genommen werden kann.
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