Hildburghausen (wotan/Dr. Kluwe) - In der Ukraine ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen, weshalb das Veterinäramt Hildburghausen auf wichtige Schutzmaßnahmen im Reiseverkehr hinweist.
Auf Grund der Gefahr, gefährliche Tierseuchenerreger durch die Mitnahme tierischer Erzeugnisse aus Drittländern in die EU einzuschleppen, ist die Einfuhr dieser Produkte streng reglementiert.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die bei Haus- und Wildschweinen auftreten kann. Die Erkrankung ist hoch ansteckend und wird durch direkten Kontakt oder über sogenannte Vektoren, zum Beispiel Kleidung, Gerätschaften oder Essensreste übertragen. Auf den Menschen ist die Erkrankung nicht übertragbar.
Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig. So überlebt er in Fleisch und Wurst bis zu sechs Monaten. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Virus über mitgebrachte Fleisch- und Wurstwaren nach Deutschland eingeschleppt wird und Schweine angesteckt werden.
Es ist grundsätzlich verboten, tierische Produkte, also Fleisch, Wurst oder Milchprodukte aus der Ukraine im privaten Reiseverkehr nach Deutschland mitzubringen. Zudem dürfen keine tierischen Lebensmittelreste an Schweine verfüttert werden.
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