Holzminden (ozv) - Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden möchte in den kommenden Jahren den Erhalt und die naturschutzgerechte Nutzung des Grünlandes innerhalb des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (kurz FFH-Gebiet) „Rühler Schweiz“ und des Vogelschutzgebietes „Sollingvorland“ stärker fördern. Beide Gebiete gehören zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000.
Ab diesem Jahr können Landwirte, die Dauergrünlandflächen in den genannten Förderkulissen bewirtschaften, freiwillige Bewirtschaftungsvereinbarungen eingehen, die den Erhalt des artenreichen Grünlandes zum Ziel haben.
In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Umweltministerium wurden seitens der Naturschutzbehörde attraktive Bewirtschaftungspakete entwickelt, die von den Landwirten passend zu ihrer jeweiligen Betriebsstruktur ausgewählt werden können.
Konkret gibt es neben den bekannten und langjährig erfolgreich laufenden Förderprogrammen für die extensive Grünlandnutzung, wie die Niedersächsischen /Bremer Agrar-Umweltprogramme (NAU/BAU) und dem Kooperationsprogramm Naturschutz (kurz: „KoopNat“) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auch die Möglichkeit der Kombination dieser beiden Förderebenen als feste Programm-Pakete.
Folgende Programm-Pakete wurden für das Dauergrünland innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Sollingvorland“ und des FFH-Gebietes Rühler Schweiz erstellt: Die NAU-Programme B0 (Klimaschutz auf Dauergründland), B1 (extensive Grünlandnutzung) und B3 (Frühjahrsruhe) können auf den selben Flächen jeweils mit der Fördermaßnahme KoopNat FM 412 kombiniert werden. Dabei wird auf eine Grünlanderneuerung (Nachsaat als Übersaat möglich) und auf Düngung ganz verzichtet.
Weiterhin kann natürlich auch wie in Vergangenheit im gesamten Kreisgebiet das sogenannte „Blümchenprogramm“ NAU B2, das ohne Bewirtschaftungsauflagen nur das Vorhandensein bestimmter Pflanzenarten honoriert, beantragt werden. Sind genügend Kennarten auf der Fläche verbreitet, ist die Kombination mit der Fördermaßnahme KoopNat FM 411 möglich. Für die Bestimmung der Pflanzen kann die kostenlose Hilfe der von der Unteren Naturschutzbehörde beauftragten Qualifizierungskraft in Anspruch genommen werden.
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